Tauziehen um Bußgelder endlich beendet

Der Bundesrat hat mit seiner Zustimmung zur Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung am 8.10.2021 ein langes Tauziehen endlich beendet. Seit der Novellierung der Straßenverkehrs-Ordnung im Jahr 2019 (Inkrafttreten am 28. April 2020) hatten sich Bund und Länder nach einem kleinen aber folgenschweren Zitierfehler nicht auf eine korrigierte Fassung einigen können.

Die ebenfalls in der Verordnung enthaltene Erhöhung der Verwarn- und Bußgelder bzw. die Verhängung von Fahrverboten bei Geschwindigkeitsübertretungen war zu einem politischen Kräftemessen geworden, das den Verordnungsgeber in der Bevölkerung in keinem guten Licht hat erscheinen lassen. Als Folge waren auch die mit der „fahrradfreundlichen“ StVO-Novelle eingeführten neuen Verkehrsregeln etwa zum Überholen von Fahrrädern mit Kfz über Monate nicht mit Sanktionen bei deren Missachtung verknüpft. Dadurch konnte die Polizei Verstöße nur schwerlich ahnden.

Aus Sicht des DVR wurde nun ein tragfähiger Kompromiss beschlossen, der zumindest deutlich macht, dass zu schnelles Fahren kein übliches „Kavaliersdelikt“ ist, sondern einen gefährlichen Verstoß darstellt.

Sanktionensystem bleibt Stückwerk

Trotz dieser Einigung bleibt das Gesamtsystem, mit dem Verkehrsverstöße sanktioniert werden, ein Stückwerk, welches das Gefährdungspotenzial der Verstöße teils nur unzureichend abbildet. Hier ist die nächste Bundesregierung gefragt, der langjährigen Forderung der Länder nach einer umfassenden Reform endlich nachzukommen.

Mit großer Zustimmung hat der DVR die Entschließung des Bundesrats verfolgt, eine Anhebung der sogenannten Verwarnungsgeldobergrenze zu prüfen. Dadurch könnten mehr Verstöße in einfacher zu bearbeitenden Verfahren geahndet werden. Entsprechen würden Kapazitäten frei, schwere Verkehrsverstöße im aufwändigeren Bußgeldverfahren konsequent zu sanktionieren.

Anhebung der Kosten für Halterhaftungsbescheide in bestimmten Fällen sinnvoll

Ebenfalls sinnvoll erscheint auch die Forderung nach einer Anhebung der Kosten für Halterhaftungsbescheide bei Fällen, in denen der Fahrer oder die Fahrerin bei Halt- und Parkverstößen nicht ermittelt werden können. Hier hat man mit dem Abwarten des Kostenbescheides teils deutlich geringere Kosten zu tragen als durch das Verwarnungsgeld. Gerade Parkverstöße sind durch ein Versperren von Übergängen und Sichtachsen häufig eine unterschätzte Gefahr für den Fuß- und Radverkehr.