Punktehandel, Unfallflucht und Einziehung des Fahrzeugs nach Trunkenheits- und Rauschfahrten
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Der Deutsche Verkehrsgerichtstag (VGT) bietet in diesem Jahr die Chance, eine bekannte und ausgenutzte Rechtslücke zu schließen. Dazu sagt Manfred Wirsch, Präsident des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR):
„Es ist unbegreiflich, dass Punkte in Flensburg durch gewerbliche Angebote auf Strohleute übertragen werden können. Eine kleine, aber unbelehrbare Gruppe an zahlungsfähigen Personen wird nicht sanktioniert, nimmt weiterhin am Straßenverkehr teil und stellt eine Gefahr für die Verkehrssicherheit aller dar. Für den DVR ist unverständlich, warum diese bekannte Rechtslücke nicht geschlossen wird. Das BMJ muss diese den Rechtsstaat unterlaufende Praxis schnell abstellen.“ Die Justizministerkonferenz hat das Bundesjustizministerium (BMJ) bereits 2018 aufgefordert, eine abschreckende Sanktionierung einzuführen und die Rechtslücke zu schließen.
Den Vorschlag des BMJ, eine Unfallflucht nach Sachschäden nicht mehr als Straftat, sondern nur als Ordnungswidrigkeit zu ahnden, wird der DVR genau verfolgen. Manfred Wirsch: „Aus Sicht der Verkehrssicherheit bietet eine Reform die Chance, praxisgerecht und rechtssicher zu definieren, wie man sich nach einem Unfall ohne Personenschaden verhalten muss.“ Sie muss aber unbedingt sicherstellen, dass Unfallflucht von der Bevölkerung nicht als Kavaliersdelikt wahrgenommen wird und kein enormer Ermittlungsaufwand bei Polizei und Justiz entsteht. Fraglich ist vor allem, ob eine Verletzung der anderen Unfallbeteiligten in der Praxis immer erkannt wird, oder gar behauptet werden könnte, man habe diese nicht bemerkt. Hier sind klare, praxisgerechte Regeln unverzichtbar.
Die Einziehung von Täterfahrzeugen ist bislang nur bei der Teilnahme an illegalen Kraftfahrzeugrennen, dem Fahren ohne Fahrerlaubnis oder bei vorsätzlichem Fahren ohne Haftpflichtversicherung möglich. „Die Möglichkeit einer Einziehung des Fahrzeugs bei schweren Trunkenheits- oder Rauschfahrten könnte davon abschrecken, sich schwer betrunken oder berauscht ans Steuer zu setzen, und wird damit als Beitrag zur Verkehrssicherheit vom DVR befürwortet“, so Manfred Wirsch.