Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.dvr.de.
Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) ist bemüht, seine Websites im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV 2.0. Die BITV 2.0 wurde auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einem Prüfbericht der Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik, der am Juli 2025 durchgeführt wurde.
Die Website ist derzeit teilweise mit den Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) vereinbar.
Aufgrund der folgenden bekannten Unvereinbarkeiten und Ausnahmen ist die Barrierefreiheit eingeschränkt:
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- PDF-Dokumente, die vor 2020 eingestellt wurden, sind nicht barrierefrei. Später eingestellte PDF-Dokumente werden in barrierearmer bzw. barrierefreier Version erstellt bzw. durch eine barrierefreie Version ersetzt, sobald diese vorliegt.
- Die Alternativtexte für Grafiken und Objekte auf der Website werden schrittweise gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet und ergänzt.
- Vor dem 1. Januar 2019 eingestellte Videos sind nicht mit Untertitel versehen. Alle Videos neueren Datums sind und werden grundsätzlich mit Untertiteln veröffentlicht. Die Videos liegen ohne Audiodeskription und Volltext-Alternative vor. Für Filmmaterial, das uns von Dritten zur Verfügung gestellt wurde, können wir die Barrierefreiheit nicht garantieren.
- Inhalte in Deutscher Gebärdensprache sind noch nicht vorhanden.
- Inhalte in Leichter Sprache sind noch nicht vorhanden.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 12. Juni 2023 erstellt und am 06. Februar 2026 aktualisiert.
Geplante Maßnahmen
Wir arbeiten kontinuierlich daran, die bestehenden Barrieren zu reduzieren und die Zugänglichkeit der Website zu verbessern. Insbesondere sollen in kommenden Anpassungen folgende Punkte berücksichtigt werden:
- Bereitstellung von Audiodeskriptionen für Videos,
Feedback zur Barrierefreiheit
Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) ist bestrebt, den barrierefreien Zugang zu dem Online-Angebot www.dvr.de stetig zu optimieren. Wir bitten Sie deshalb, uns etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitzuteilen.
Bitte nutzen Sie dazu unser Formular ‚Barriere melden‘.
Wir bemühen uns, Ihre Hinweise schnellstmöglich zu prüfen und eine Lösung zu finden.
Barriere melden
Schlichtungsverfahren
Falls auch nach Ihrem Feedback an uns keine zufriedenstellende Lösung gefunden wird, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach §16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes außergerichtlich beizulegen.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren finden Sie unter:
www.schlichtungsstelle-bgg.de
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de