Erklärung der Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.dvr.de.

Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) ist bemüht, seine Websites im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV 2.0. Die BITV 2.0 wurde auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einem Prüfbericht der Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik, der am Juli 2025 durchgeführt wurde.
Die Website ist derzeit teilweise mit den Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) vereinbar.
Aufgrund der folgenden bekannten Unvereinbarkeiten und Ausnahmen ist die Barrierefreiheit eingeschränkt:

Nicht barrierefrei sind:
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • PDF-Dokumente, die vor 2020 eingestellt wurden, sind nicht barrierefrei. Später eingestellte PDF-Dokumente werden in barrierearmer bzw. barrierefreier Version erstellt bzw. durch eine barrierefreie Version ersetzt, sobald diese vorliegt.
  • Die Alternativtexte für Grafiken und Objekte auf der Website werden schrittweise gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet und ergänzt.
  • Eingebundene Logos sind nicht semantisch oder inhaltlich als solche gekennzeichnet.
  • Vor dem 1. Januar 2019 eingestellte Videos sind nicht mit Untertitel versehen. Alle Videos neueren Datums sind und werden grundsätzlich mit Untertiteln veröffentlicht. Die Videos liegen ohne Audiodeskription und Volltext-Alternative vor. Für Filmmaterial, das uns von Dritten zur Verfügung gestellt wurde, können wir die Barrierefreiheit nicht garantieren.
  • Beim Aufrufen von Menüpunkten fehlen visuelle Hinweise (z. B. Pfeile oder Symbole), die auf weitere Inhalte hinweisen.
  • Der aktive Navigationspunkt wird aktuell nur durch eine Farbänderung hervorgehoben.
  • Die Untermenüpunkte lassen sich über die Tastatur nicht öffnen.
  • Im Footer ist die Reihenfolge der Inhalte noch nicht optimal angeordnet.
  • Nach der Nutzung der Suchfunktion erscheinen beim Tab-Navigieren Fokusstationen ohne sichtbare oder funktionale Elemente.
  • Bei fehlerhaften Formulareingaben bleibt der Fokus auf dem Absende-Button.
  • Nach der Interaktion mit Elementen wie Suche, Sortierung oder Filterung wird der Tastaturfokus automatisch an den Seitenanfang zurückgesetzt.
  • Der Warenkorb wird im leeren Zustand ausschließlich als Ziffer „0“ ausgegeben.
  • Bei fehlerhaften Eingaben im E-Mail-Feld werden Fehlermeldungen angezeigt, es erfolgt jedoch kein konkreter Hinweis zur Korrektur.
  • Inhalte in Deutscher Gebärdensprache sind noch nicht vorhanden.
  • Inhalte in Leichter Sprache sind noch nicht vorhanden.

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 12. Juni 2023 erstellt und am 24. September 2025 aktualisiert.

Geplante Maßnahmen

Wir arbeiten kontinuierlich daran, die bestehenden Barrieren zu reduzieren und die Zugänglichkeit der Website zu verbessern. Insbesondere sollen in kommenden Anpassungen folgende Punkte berücksichtigt werden:

  • Verbesserung der semantischen Auszeichnung von Logos und Bildern,
  • Bereitstellung von Audiodeskriptionen für Videos,
  • Optimierung der Navigations- und Überschriftenstruktur,
  • Korrektur der Fokussteuerung und Tastaturbedienbarkeit,
  • Ergänzung sinnvoller Hinweise bei Fehlermeldungen.

 

Feedback zur Barrierefreiheit

Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) ist bestrebt, den barrierefreien Zugang zu dem Online-Angebot www.dvr.de stetig zu optimieren. Wir bitten Sie deshalb, uns etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitzuteilen.

Bitte nutzen Sie dazu unser Formular ‚Barriere melden‘.

Wir bemühen uns, Ihre Hinweise schnellstmöglich zu prüfen und eine Lösung zu finden.

Barriere melden

Schlichtungsverfahren

Falls auch nach Ihrem Feedback an uns keine zufriedenstellende Lösung gefunden wird, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach §16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes außergerichtlich beizulegen.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren finden Sie unter:
www.schlichtungsstelle-bgg.de

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de