Sommer, Sonne, Autofahren mit Flip-Flops?

Das Thermometer klettert immer weiter nach oben. Viele Menschen bevorzugen in diesen Tagen luftige Kleidung. Dazu gehören auch Flip-Flops, Latschen und Co. Doch zum Autofahren sind sie ungeeignet. Zu hoch ist das Unfallrisiko. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) klärt über die Gefahr und Konsequenzen im Ernstfall auf.

Unfallrisiko Flip-Flops: abrutschen, hängenbleiben, verhaken

Mit Flip-Flops oder sogar barfuß hinter dem Steuer zu sitzen, ist grundsätzlich nicht verboten. Allerdings kann die Fahrt ohne festes Schuhwerk schnell gefährlich werden. Wer aufgrund fehlenden Halts mit Flip-Flops bspw. vom Bremspedal abrutscht, läuft Gefahr, dass der Wagen ungewollt weiterfährt. Oder aber im Ernstfall nicht gebremst werden kann, weil sich der Schuh verhakt hat. Festes Schuhwerk hilft, dieses Unfallrisiko zu minimieren.

Ohne festes Schuhwerk kann es für Autofahrende teuer werden

Wer auf die Flip-Flops an den Füßen nicht verzichten möchte, riskiert Unfälle und kann dadurch auch Menschenleben gefährden. Kommt es zu einem Unfall mit anderen Verkehrsteilnehmenden, kann eine Teilschuld drohen. Das ist z. B. der Fall, wenn das Gericht das fehlende feste Schuhwerk als Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht wertet. Die Entscheidung wird je nach Einzelfall getroffen.
Problematisch kann es auch aus haftungs- und versicherungsrechtlicher Sicht werden. Bei der Vollkaskoversicherung ist es möglich, dass die Leistungen gekürzt werden, bspw. wenn der Autofahrende mit dem Tragen von offenen Schuhen grob fahrlässig gehandelt hat.

Bei Berufskraftfahrenden sind Flip-Flops und Co. verboten 

Berufskraftfahrende wie Lkw- oder Busfahrende müssen festes Schuhwerk tragen. Die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften schreiben das vor. Wenn die Fahrenden sich nicht daran halten, dann kann es zu einer Strafe wegen des Verstoßes gegen diese Vorschriften kommen.