Was ist was? Pedelec, E-Bike und Co.

Fahrräder mit einem Elektromotor sind in der aktuellen Krise gefragt, um den Weg zur Arbeit zurückzulegen. Umgangssprachlich bekannt sind sie meist als E-Bikes. Aber nur Pedelecs sind Fahrräder im Sinne des Straßenverkehrsrechts. Für E-Bikes und S-Pedelecs gelten andere Regeln. Was Sie über die unterschiedlichen Fahrzeuge wissen müssen.

Rund 98 Prozent der verkauften Elektrofahrräder sind Pedelecs – auch, wenn viele von E-Bikes sprechen. Rechtlich betrachtet handelt es sich bei ihnen um Fahrräder. Das bedeutet, dass die technischen Anforderungen hinsichtlich der Lichtanlagen, Klingel und Bremsen denen des Fahrrads in der StVZO entsprechen.

Auch die Regeln für das Fahren auf Wegen sind identisch: Mit einem Pedelec muss man benutzungspflichtige Radwege nutzen. Schutzstreifen, Radfahrstreifen und nicht benutzungspflichtige Radwege dürfen genutzt werden. Auf gemeinsamen und getrennten Geh- und Radwegen haben zu Fuß Gehende Vorrang.

Übersicht: Pedelec vs. S-Pedelec vs. E-Bike

Wie unterscheiden sich Pedelecs von S-Pedelecs und E-Bikes? Die Übersicht gibt Aufschluss.
Eigenschaften Pedelec S-Pedelec E-Bike
Der Motor läuft ... - beim Treten unterstützend
- bis max. 25 km/h
- als Anfahrhilfe ohne Treten
- beim Treten unterstützend
- bis max. 45 km/h
- unabhängig vom Treten
- bis max. 25 km/h
Rechtliche Einstufung Fahrrad Kleinkraftrad, damit ein Kraftfahrzeug Kleinkraftrad, damit ein Kraftfahrzeug
Führerschein nicht erforderlich Klasse AM Mofa-Prüfbescheinigung
Versicherung nicht erforderlich - benötigt Betriebserlaubnis
- Pflichtversicherung
- Versicherungsplakette
- benötigt Betriebserlaubnis
- Pflichtversicherung
- Versicherungsplakette
Wo fahren Überall da, wo es auch für normale Fahrräder erlaubt bzw. vorgeschrieben ist S-Pedelecs müssen auf der Fahrbahn gefahren werden - auf der Fahrbahn
- auf Radwegen innerorts nur, wenn Schild "E-Bikes frei" es erlaubt
- auf Radwegen außerorts generell erlaubt
Helmpflicht nein geeigneter Helm Motorradhelm

Fahrradanhänger für Kinder nur beim Pedelec erlaubt

Wer Kinder mit dem Pedelec transportieren möchte, darf das, analog zum Fahrrad ohne Motor tun, z. B. mit einem Kindersitz oder auch einem entsprechenden Fahrradanhänger. Bitte erkundigen Sie sich im Fachhandel, welche Möglichkeit für ihr Pedelec geeignet ist. S-Pedelecs und E-Bikes dürfen keine Kinderfahrradanhänger ziehen.

Tuning ist nicht erlaubt und kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen

Der DVR rät allen, die über ein Tuning des Pedelecs nachdenken, z. B. um eine höherer Geschwindigkeit zu erreichen, dringend davon ab. Werden solche Veränderungen am Pedelec vorgenommen, wird das Fahrrad zu einem Kraftfahrzeug. Es gelten deutlich strengere verkehrsrechtliche Vorschriften (zum Beispiel Betriebserlaubnis, Versicherungspflicht, Führerschein, Helmpflicht). Verstöße dagegen können strafrechtlich verfolgt werden. Darüber hinaus erlischt bei unerlaubten Veränderungen die Herstellergarantie. Zur eigenen Sicherheit empfiehlt der DVR keine unerlaubten Veränderungen an Elektrofahrrädern vorzunehmen.