Erklärung zur Barrierefreiheit

Stand: 12. Juni 2023

Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) ist bemüht, seine Websites im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version dieser Website (www.dvr.de). Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 27. April 2022 vorgenommenen Bewertung (BITV-Prüfverfahren).
Aufgrund der aktuell laufenden Überarbeitung und Prüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar. Die Webseite wird aktuell nach den geltenden Anforderungen überarbeitet.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Trotz größter Bemühungen sind nachfolgend aufgeführte Inhalte derzeit nur eingeschränkt zugänglich. Eine Verbesserung der Zugänglichkeit dieser Inhalte erfolgt schrittweise. Wir arbeiten an den notwendigen Prozessen, die Informationen des DVR in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.

Nicht barrierefrei sind:

  • PDF-Dokumente, die vor 2020 eingestellt wurden, sind nicht barrierefrei. Später eingestellte PDF-Dokumente werden in barrierearmer bzw. barrierefreier Version erstellt bzw. durch eine barrierefreie Version ersetzt, sobald diese vorliegt.
  • Barrierefreie Formulare (z. B. Formtexte): Derzeit können wir Formulare noch nicht vollumfänglich in barrierefreier Form bereitstellen. Aktuell werden verschiedene als ausfüllbare und barrierefreie Formulare umgearbeitet. Wir bemühen uns, Ihnen eine barrierefreie Version bereitzustellen.
  • Für PDFs von Publikationen oder Formularen, die uns von Dritten zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellt werden, können wir die Barrierefreiheit nicht garantieren.
  • Vor dem 1. Januar 2019 eingestellte Videos sind nicht mit Untertitel versehen. Alle Videos neueren Datums sind und werden grundsätzlich mit Untertiteln veröffentlicht. Die Videos liegen ohne Audiodeskription und Volltext-Alternative vor. Für Filmmaterial, das uns von Dritten zur Verfügung gestellt wurde, können wir die Barrierefreiheit nicht garantieren.
  • Die Alternativtexte für Grafiken und Objekte auf der Website werden schrittweise gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.
  • Slider und Kontaktformular: Informationen, Struktur und Beziehungen sind teilweise nicht identifizierbar.
  • Sinnvolle Lesereihenfolge: noch nicht auf allen Seiten gegeben.
  • Kontraste/Farbe: teilweise zu geringer Kontrast.
  • Schriftgröße in Sliderelementen und im Menü ist nicht frei anpassbar .
  • Fokusreihenfolge ist teilweise nicht aufgabenangemessen.
  • Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist noch nicht in Leichter Sprache verfügbar.
  • Der Text der Webseiten zur Erklärung zur Barrierefreiheit, zum Feedback-Mechanismus sowie das Inhaltsverzeichnis sind noch nicht in Deutscher Gebärdensprache verfügbar. Damit sind diese Webseiten mit dem Erfolgskriterium 1.2.6 (Gebärdensprache) nicht vereinbar.

Feedback zur Barrierefreiheit

Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) ist bestrebt, den barrierefreien Zugang zu dem Online-Angebot www.dvr.de stetig zu optimieren. Wir bitten Sie deshalb, uns etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitzuteilen.

Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR)
Jägerstr. 67-69
10117 Berlin
Telefon: 030 2266771 0
Telefax: 020 2266771 29
E-Mail: info@dvr.de

Zuständige Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)

Die Schlichtungsstelle nach § 16 des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG) hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

Sie erreichen diese unter
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)