Der Notruf ist keine Corona-Hotline: Richtig handeln im Ernstfall

Rettungsdienste machen vermehrt darauf aufmerksam, dass der Notruf nicht als Infotelefon in Zeiten der Corona-Krise missbraucht werden darf. Der Notruf 112 ist für lebensbedrohliche und schwere medizinische Notlagen freizuhalten, wie sie auch in Folge von Verkehrsunfällen auftreten können. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) erklärt, welche Maßnahmen dann getroffen werden müssen.

Die Unfallstelle absichern

Im Falle eines Notfalls gilt es, Ruhe zu bewahren. Bei einem Verkehrsunfall muss zunächst die Unfallstelle abgesichert werden. Das heißt:

  • Das eigene Fahrzeug mindestens 10 Meter vom Unfallort abstellen, ohne dass der fließende Verkehr behindert wird. Wenn es die Situation zulässt, dann sollte das Fahrzeug am Fahrbahnrand abgestellt werden.
  • Die Warnblinkanlage einschalten.
  • Die Warnweste anziehen. So ist man für andere Auto Fahrende besser sichtbar.
  • Das Warndreieck aufstellen: im Stadtverkehr etwa 50 Meter von der Unfallstelle entfernt, auf Landstraßen in 100 Metern und auf Autobahnen 150 bis 200 Metern Entfernung.

Den Notruf 112 absetzen

In dieser Extremsituation einen kühlen Kopf zu bewahren, ist schwierig. Bei dem Rettungseinsatz geht es oft um jede Sekunde, daher gilt: Je genauer die Ereignisse am Telefon wiedergegeben werden, desto schneller und umso vorbereiteter können die Rettungskräfte an der Unfallstelle eintreffen. Hilfreich für die Rettungsleitstelle ist die Beantwortung folgender W-Fragen:

  • Wo ist der Unfall passiert?
  • Was genau ist geschehen?
  • Wie viele Personen sind betroffen?
  • Welche Art von Notfall/Verletzung liegt vor?
  • Wer meldet den Notruf?

Abschließend wartet man auf Rückfragen der Rettungsleitstelle. DVR-Hauptgeschäftsführer Christian Kellner betont: „An einer Unfallstelle einzutreffen und Ruhe zu bewahren, ist eine unglaubliche Herausforderung. Ich möchte mir gar nicht vorstellen wie es ist, wenn ich die 112 wähle und das Besetztzeichen erklingt. Allein dieses Szenario reicht aus, um sich bewusst zu machen, dass der Notruf kein Ratgeber bei Corona-Symptomen ist und für den Ernstfall erreichbar sein muss.“

Die Pflicht zur Ersten Hilfe

Bei einem Verkehrsunfall geht es um Menschenleben. Die Corona-Pandemie ändert nichts an der Pflicht, Erste Hilfe leisten zu müssen.