Verpflichtende Anwendung der ASR A5.2 „Straßenbaustellen“ mit Baustellenaudit vor Inbetriebnahme

Beschluss vom 28.10.2020 auf der Basis von Empfehlungen des Vorstandsausschusses Erwachsene

Beschluss

  • Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), die Länder, die Kommunen, die zuständigen Straßenverkehrsbehörden und die für den Straßenbau zuständigen Stellen werden aufgefordert sicherzustellen, dass bei der Errichtung und dem Betrieb von Straßenbaustellen die ASR A5.2 (Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr – Straßenbaustellen) konsequent angewendet wird. Dabei ist sicherzustellen, dass die Bauherren von Straßenbaumaßnahmen ihren gesetzlichen Verpflichtungen nach Baustellenverordnung nachkommen, die dort geforderten Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinatoren bereits in der Planungsphase einsetzen und durch diese bereits in der Planungsphase die Sicherheits- und Gesundheitsschutzpläne ausarbeiten lassen.
  • Vor Inbetriebnahme einer Straßenbaustelle ist durch ein Audit zu prüfen, ob die ASR A5.2 eingehalten wurde.
  • Die genannten verantwortlichen Stellen werden dringend gebeten, bei der Einrichtung von Straßenbaustellen auch die Verkehrsteilnehmenden mittels Aufklärungshinweisen auf die besonderen Risiken der Beschäftigten hinzuweisen und an eine verantwortungsvolle Fahrweise zu appellieren.

Erläuterungen

Zum Schutz der Beschäftigten in Straßenbaustellen vor Gefährdungen durch den fließenden Verkehr ist die konsequente Anwendung der ASR A5.2 sicherzustellen. Dabei sind Straßenbaustellen so zu planen und einzurichten, dass Gefährdungen durch den fließenden Verkehr für Beschäftigte möglichst vermieden und verbleibende Gefährdungen möglichst gering gehalten werden.

Leider ist jedoch zu beobachten, dass bei der Errichtung und dem Betrieb von Straßenbaustellen die ASR A5.2 nicht immer grundsätzlich Anwendung findet. Es entsteht sogar der Eindruck, dass die Flüssigkeit des Verkehrs auch bei öffentlichen Auftraggebern einen höheren Stellenwert haben könnte, als der Schutz des Lebens und der Gesundheit (psychische Beanspruchungen und Belastungen) der Beschäftigten in Straßenbaustellen. Es sollte deshalb in jedem Einzelfall eine Abwägung der Schutzinteressen erfolgen zwischen den Beschäftigten in Straßenbaustellen und den am Verkehr Teilnehmenden, die durch umgeleiteten Verkehr betroffen sind.

Die von der BASt veröffentlichte „Handlungshilfe für das Zusammenwirken von ASR A5.2 und RSA bei der Planung von Straßenbaustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr“ unterstützt alle an der Planung, Ausschreibung, Ausführung und Überwachung von Straßenbaustellen befassten Personenkreise und wird daher dringend zur Anwendung empfohlen.

Laut unterschiedlichen Berechnungen besteht für Beschäftigte, die Arbeiten im Grenzbereich zum Straßenverkehr durchführen, ein 18- bis 48-mal höheres Risiko, einem tödlichen Unfall zu erliegen als bei anderen Beschäftigungsgruppen der gewerblichen Wirtschaft.[1]

Für Beschäftigte, die auf Straßenbaustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr arbeiten müssen, ist das Risiko, selbst vom Verkehr angefahren zu werden oder zumindest durch Unfälle mit direkten Kolleginnen und Kollegen belastet zu werden, deutlich höher als für durchschnittliche Verkehrsteilnehmende. Die Beschäftigten, die im Grenzbereich zum Straßenverkehr arbeiten, sind darüber hinaus zusätzlichen Gefährdungen durch Lärm, Abgase und Witterung ausgesetzt. Hinzu kommen die psychischen Belastungen auf derartigen Arbeitsplätzen, z. B. durch die ständige Gefahr angefahren zu werden, Beschimpfungen von genervten Autofahrenden ausgesetzt zu sein und Unfälle von Kolleginnen und Kollegen psychologisch verarbeiten zu müssen.

Um Verkehrsteilnehmende für die besonderen Belastungen von Beschäftigten an Straßenbaustellen zu sensibilisieren, sollten vor Straßenbaustellen Hinweise (Plakate) errichtet werden. In Dänemark gab es vor einigen Jahren eine Kampagne, bei der ein kleines Mädchen mit Bauhelm abgebildet war. Sie sagte: „Hier arbeitet mein Papa!“ Eine derartige Kampagne könnte, optimiert, ein wertvoller Hinweis an Verkehrsteilnehmende sein.

 

gez.

Prof. Dr. Walter Eichendorf

Präsident

 


[1] Vgl. „Verbesserung der Sicherheit des Betriebspersonals in Arbeitsstellen kürzerer Dauer auf Bundesautobahnen“, Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen, Verkehrstechnik Heft V 170, 2008