Modellversuch BF16

Beschluss vom 14. Mai 2018 auf der Basis einer Empfehlung des Vorstandsausschusses Junge Kraftfahrer unter Mitwirkung des Vorstandsausschusses Kinder und Jugendliche

Deutscher Verkehrssicherheitsrat e.V. – 2018

Erläuterung

Das Begleitete Fahren ab 17 (BF17) hat sich nach seiner Erprobung ab 2004 in Niedersachsen und seiner übernahme in das bundesweite Dauerrecht 2011 zur bisher erfolgreichsten Maßnahme zur Erhöhung der Sicherheit von Fahranfängerinnen und Fahranfängern entwickelt. Jugendliche, die am BF17 teilnehmen, sind im ersten Jahr ihres selbstständigen Fahrens 23% seltener an Verkehrsunfällen beteiligt und verzeichnen 22% weniger Verkehrsauffälligkeiten als Jugendliche, die nicht am BF17 teilgenommen haben.

Die Evaluation des Begleiteten Fahrens zeigte auch, dass je mehr gefahren wird, auch die Sicherheitswirkung des BF17 steigt; dabei gehen schwere Verkehrsauffälligkeiten mit zunehmender Fahrpraxis stärker zurück als Bagatellunfälle.

In der Praxis schafft es aber nur ungefähr ein Viertel der Jugendlichen, die maximale Begleitzeit von zwölf Monaten auszunutzen. In einer Befragung von Fahranfängerinnen und Fahranfängern1von 2014 betrug die durchschnittliche Begleitdauer nur 8,4 Monate, im Mittel erhielten sie die Prüfbescheinigung 4,6 Monate nach dem 17. Geburtstag. Viele Jugendliche werden noch deutlich später fertig und weisen noch deutlich kürzere Begleitzeiten auf; einigen gelingt die anvisierte Teilnahme am BF17 gar nicht mehr.

Der häufigste Grund für den verspäteten Eintritt ins Begleitete Fahren sind Probleme mit dem Zeitmanagement der Jugendlichen, die insbesondere in dieser Lebensphase aufgrund der schulischen und beruflichen Veränderungen besonders gefordert sind. Im Durchschnitt beginnen sie ihre Fahrschulausbildung erst 1,8 Monate vor dem 17. Geburtstag und benötigen 6,8 Monate für die Ausbildung.

Mit der nicht vollständigen Ausnutzung der maximalen Begleitzeit wird damit ein wichtiger – denkbar weiterer – Sicherheitsgewinn verschenkt.

Ein früherer Einstieg in die Begleitphase könnte darüber hinaus die Motivation erhöhen, am Begleiteten Fahren teilzunehmen, da die Verlängerung der möglichen Begleitdauer einen Anreiz sowohl für Begleitende als auch die zu Begleitenden setzt. Aktuell wird das Begleitete Fahren nur von etwas mehr als einem Drittel der Fahranfänger genutzt.

Eine Verlängerung der Begleitphase durch einen früheren Erwerb der Fahrerlaubnis würde allen Jugendlichen ein längeres und wirkungsvolleres Begleitetes Fahren ermöglichen. Umfragen unter BF17-Teilnehmenden zeigen, dass gut die Hälfte von ihnen an einem derartigen BF16 Interesse gehabt hätte.

Zur Umsetzung eines Modellversuchs zum Begleiteten Fahren ab 16 müssen europarechtlich die Voraussetzungen geschaffen und eine Ausnahmegenehmigung der EU-Kommission erwirkt werden. Die 3. EU-Führerscheinrichtlinie sieht die Erteilung der Fahrerlaubnisklasse B erst mit 18 Jahren vor, erlaubt den Mitgliedstaaten aber, das Mindestalter auf 17 Jahre zu senken.

Beschlüsse

  1. Das Begleitete Fahren ab 16 (BF16) soll in einem regional begrenzten Modellversuch erprobt werden. Das Fahren ohne Begleitperson soll weiterhin erst ab 18 Jahren möglich sein. Der DVR unterstützt deshalb die Bestrebungen des Landes Niedersachsen und weiterer Bundesländer, einen Modellversuch durchzuführen.
  2. Der Beginn des Begleiteten Fahrens soll ab dem 16. Geburtstag möglich sein. Die Notwendigkeit einer Anpassung (Ausweitung) der Probezeit ist aufgrund der dann bis zu zweijährigen Phase des Begleiteten Fahrens zu diskutieren.
  3. In der Evaluation ist insbesondere auf die Entwicklung der Fahrleistung und Fahrhäufigkeit über den deutlich längeren Begleitzeitraum sowie auf mögliche Probleme durch ein höheres Konfliktpotenzial in der Begleitung der deutlich jüngeren Fahranfängerinnen und Fahranfänger zu achten. Ebenso sind die Auswirkungen für die Nutzung von Fahrzeugen der Klasse AM durch die Teilnehmenden am BF16 zu erheben.
  4. Der DVR plädiert dafür, dass Deutschland sich bei der EU- Kommission für eine entsprechende Ausnahmegenehmigung der EU-Führerscheinrichtlinie einsetzt.

gez.
Dr. Walter Eichendorf
Präsident


1 noch unveröffentlichte Studie „Fahranfängerbefragung 2014: 17-jährige Teilnehmer und 18-jährige Nichtteilnehmer am Begleiteten Fahren“ des Instituts für empirische Soziologie Nürnberg, Dr. Funk im Auftrag der BASt