Infrastrukturmittel für Verkehrssicherheit einsetzen

Beschluss des DVR-Hauptausschusses vom 31. März 2017

Deutscher Verkehrssicherheitsrat e.V. – 2017

Hintergrund

Die aus dem Haushaltsjahr 2016 in 2017 übertragenen Investitionsmittel des Bundes für Infrastrukturmaßnahmen sollten nach Überzeugung des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) zügig investiert und möglichst vollständig ausgeschöpft werden. Hierfür eignen sich insbesondere Verkehrssicherheitsmaßnahmen, die ohne Planfeststellungsverfahren zeitnah realisiert werden können.

Im Jahr 2015 (neuere Zahlen liegen noch nicht vor) wurden insgesamt 639 Motorrad Fahrende getötet. Zur Vermeidung von schweren Unfällen in Kurvenbereichen hat sich die Installation eines Unterfahrschutzes unter eine vorhandene Schutzplanke bewährt. Es handelt sich um eine punktuelle Maßnahme mit einer hohen Sicherheitswirkung und hohen Nutzen-Kosten-Verhältnissen. Die Kosten betragen pro Meter ca. 30 bis 40 Euro. Der Unterfahrschutz dient zur Vermeidung eines Aufpralls auf die Stützvorrichtung von Schutzplanken, der in der Regel zu schweren Unfallfolgen führt. Der Unterfahrschutz absorbiert im Fall einer Kollision die Aufprallenergie und verringert die Verletzungsschwere. (vgl. DVR-Vorstandsbeschluss „Motorradsicherheit“ vom 30.10.2012).

Im Jahr 2015 wurden 603 Personen durch Baumunfälle getötet. Zur Vermeidung von Baumunfällen ist die Ausstattung mit Schutzplanken zu empfehlen. Schutzplanken sind vor allem bei Unfallhäufungen eine wirkungsvolle Maßnahme mit einem hohen Nutzen-Kosten-Verhältnis zur Vermeidung schwerer Abkommensunfälle. Sie bieten eine Sicherheitsreserve im Sinne einer fehlerverzeihenden Infrastruktur. Aus Befragungen ist bekannt, dass viele Verkehrsteilnehmende die Gefahr von Bäumen am Straßenrand stark unterschätzen (vgl. DVR-Vorstandsbeschluss „Bekämpfung von Baumunfällen auf Landstraßen“ vom 24.05.2016).

Beschluss

Der DVR fordert die in den Ländern zuständigen Stellen auf, aus den aus 2016 in 2017 übertragenen Investitionsmitteln des Bundes für Infrastrukturmaßnahmen zeitnah folgende Maßnahmen umzusetzen:

  • Motorradunfälle: Nachrüstung von Schutzplanken mit einem Unterfahrschutz insbesondere in Kurven an Landstraßen gemäß „Merkblatt zur Verbesserung der Verkehrssicherheit auf Motorradstrecken – MVMot“
  • Baumunfälle: Ausstattung von unfallauffälligen baumbestandenen Landstraßen mit Schutzplanken gemäß den „Empfehlungen zum Schutz vor Unfällen mit Aufprall auf Bäume (ESAB)„ bzw. den "Richtlinien für passive Schutzeinrichtungen an Straßen (RPS)“.

gez.
Dr. Walter Eichendorf
Präsident