Radfahren in der Grundschule

Üben im Straßenverkehr

  • In der Mehrzahl der Bundesländer führt die Polizei einen großen Teil der Radfahrausbildung in der Grundschule auf ruhigen Straßen im Schulumfeld durch. In anderen Ländern wird dagegen ausschließlich im Schonraum der Jugendverkehrsschulen geübt. Polizei und Schulen richten sich selbstverständlich nach den in ihrem jeweiligen Bundesland geltenden Regeln.

    Für Sie als Eltern gilt:

    • Sie können und Sie sollten Ihr Kind beim Erlernen des Radfahrens unterstützen.
    • Das oberste Gebot dabei ist Sicherheit! Üben Sie nur auf ruhigen Straßen, wo der Autoverkehr langsam unterwegs ist und Sie gefahrfrei üben können!
    • Überfordern Sie Ihr Kind nicht, vermitteln Sie nicht zu viel auf einmal!
    • Erläutern Sie, worauf geachtet werden muss. Führen Sie das richtige Verhalten vor. Danach lassen Sie auch Ihr Kind zeigen, wie es richtig ist.
    • Fragen Sie Ihre Klassenlehrerin oder Ihren Polizeibeamten, ob es für Ihr Land / Ihre Schule vorbereitete Übungshinweise für Eltern gibt. Falls dies nicht der Fall sein sollte, informieren Sie sich unter die-radfahrausbildung.de im Elternbereich.

    Video zur Radfahrausbildung

    Hilfreiche Informationen über die Radfahrausbildung finden Lehrerinnen und Lehrer in diesem Video auf Youtube-Kanal des DVR. Er zeigt Teile der praktischen Radfahrausbildung mit der Polizei und kann auch für Eltern zu einigen wichtigen Situationen beim Radfahren eine Hilfestellung geben.

    Für die schulische Radfahrausbildung gibt es von der Verkehrswacht das Unterrichtsportal „Die Radfahrausbildung“. Hier erhalten Sie Informationen zu den Inhalten der Radfahrausbildung, zu gefährlichen Situationen und zu sicherem Verhalten.

    Falls ein Kennwort verlangt wird, können Sie dort DEMO CODE 15 eingeben. Damit sind für Sie alle Inhalte des Elternbereichs zugänglich.

  • Kontakt

    Galia Lewin
    Sachgebietsleiterin DVR-Zielgruppenprogramme
    T: 030 2266771 39
    E: GLewin[at]dvr.de