Zeit für Winterreifen

In Deutschland gilt die „situative“ Winterreifenpflicht. Das bedeutet, bei Glätte, Schnee oder Schneematsch darf man nur mit Winterreifen fahren (§ 2 Abs. 3a der Straßenverkehrsordnung (StVO)). Da es schon im Oktober zu Frost kommen kann, empfehlen Experten spätestens jetzt Winterreifen aufzuziehen.

Sanktionen bei falscher Bereifung

Wer bei winterlichen Verhältnissen mit Sommerreifen fährt oder Reifen, die nicht der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entsprechen, muss mit einem Bußgeld ab 60 Euro rechnen. Bei falscher Bereifung drohen auch dem Halter des Fahrzeugs Sanktionen: 75 Euro und ein Punkt in Flensburg. Schließlich ist er für das Aufziehen der richtigen Reifen verantwortlich. Das Ausmaß der Sanktion hängt davon ab, ob zusätzlich zur nicht angepassten Bereifung auch eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmender vorliegt oder es sogar zu einem Unfall gekommen ist.

Profiltiefe bei Winterreifen

Welche Winterreifen sind gut und welche nicht? Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern. Um sicher unterwegs zu sein, empfehlen Experten bei Winterreifen eine Profiltiefe von mindestens vier Millimetern. Reifen mit einer geringeren Profiltiefe fehlen die Lamellen. Sie sind wichtig für den Grip auf der Fahrbahnoberfläche.

Mehr Informationen zu Reifen auf den Seiten der Initiative Reifenqualität

Symbole auf den Winterreifen beachten

Alle seit dem 1. Januar 2018 hergestellten Winterreifen müssen verpflichtend das sogenannte Alpine-Symbol, eine Schneeflocke, tragen (Paragraph 36,StVZO). Ob ein Reifen das Symbol erhält, entscheiden strenge Eignungstests, wie Bremstests auf Schnee.

M+S Symbol

Das neue Alpine-Zeichen löst das alte M+S-Symbol, kurz für „Matsch und Schnee“, ab und kennzeichnet Winterreifen eindeutig und verbindlich.

Dennoch dürfen Kraftfahrzeugführende, die aktuell mit Winterreifen mit dem M+S-Symbol fahren, diese bis zum 30. September 2024 nutzen. Wer im Reifenhandel noch auf einen Reifen mit dieser Bezeichnung stößt, kann allerdings davon ausgehen, dass er mindestens zwei Jahre alt ist.

Ganzjahresreifen als Alternative

Rein rechtlich sind auch Ganzjahresreifen als Winterreifen definiert. Deshalb dürfen sie auch im Winter genutzt werden. Da sie aber auch im Sommer genutzt werden können, sind Allwetterreifen immer ein Kompromiss zwischen Winter- und Sommerreifen. Das zeigt sich auch in ihrer Optik und Beschaffenheit. Aus diesem Grund können sie mit der Leistung echter Winterreifen nicht mithalten. Wer auch bei Schneefall und Glatteis auf gar keinen Fall auf seinen Wagen verzichten kann, sollte von Ganzjahresreifen absehen. 

Den Reifenexperten vertrauen!

Erster Ansprechpartner vor dem bevorstehenden Reifenwechsel ist der Reifenexperte: Er kann genau beurteilen, ob die eingelagerten Winterreifen noch gut genug sind oder gegen neue getauscht werden müssen. Bei der Wahl des neuen Reifensatzes steht er ebenfalls als kompetenter Ratgeber zur Seite. Hilfreich ist es, sich vorab in den einschlägigen Fachzeitschriften oder im Internet ein Bild zu machen. Ausführliche Reifentests bieten eine gute Entscheidungsgrundlage.