Kopfhörer: Unfallrisiko im Straßenverkehr

Der Bass dröhnt im Ohr, die trendigen Kopfhörer liefern den optimalen Sound. Gehen, radeln oder Auto fahren machen gleich viel mehr Spaß. Kommt Ihnen das bekannt vor? Dann Achtung: Das Risiko für Unfälle steigt gleichermaßen. Wer Kopfhörer trägt, nimmt u.a. Umgebungsgeräusche weniger gut wahr. Es gibt weitere Gründe, warum man auf Kopfhörer im Straßenverkehr besser verzichten sollte.

Gehör darf beim Führen eines Fahrzeugs nicht beeinträchtigt werden

Generell ist es nicht verboten, Kopfhörer im Straßenverkehr zu tragen. Allerdings müssen laut Paragraph 23 Absatz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) alle, die ein Fahrzeug führen, sicherstellen, dass ihr Gehör währenddessen nicht beeinträchtigt wird. Beeinflusst werden kann das Gehör z.B. durch laute Musik oder Telefongespräche aber auch durch Musik aus dem Radio.

Kopfhörer und Radio im Auto

Wer den neuen Podcast oder die Lieblingsband über Kopfhörer hinter dem Steuer hören möchte, sollte sich bewusstmachen, dass damit ein gesteigertes Unfallrisiko mitfährt. Inhalte und Musik können vom Verkehrsgeschehen ablenken und damit zur Unfallursache werden. Außerdem besteht die Gefahr, dass wichtige Umgebungsgeräusche nicht oder nicht rechtzeitig wahrgenommen werden.

Wenn der Sound auf den Ohren oder im Auto das Hupen anderer Verkehrsteilnehmender oder gar den Klang eines Einsatzhorns überlagert, ist er eine zusätzliche Gefahr für die Verkehrssicherheit. In diesem Fall begeht man eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen. Zudem gilt: Wer beim Autofahren nachweislich Kopfhörer trägt, trägt laut Allianz im Falle eines Unfalls eine Mitschuld.

Kopfhörer beim Radfahren

Auch auf dem Fahrrad kann zu lauter Sound gefährlich werden. Wie beim Autofahren begünstigt Musik auf den Ohren abschweifende Gedanken und mangelnde Konzentration auf den Straßenverkehr. Umgebungsgeräusche werden unter Umständen nicht mehr wahrgenommen. Die Reaktionsfähigkeit kann sich verzögern und das Unfallrisiko steigt. Im Falle eines Unfalls müssen Radfahrende, die Kopfhörer tragen, mindestens mit einer Teilschuld rechnen.

Kopfhörer zu Fuß tragen

Auch wenn sich der Paragraph 23 Absatz 1 StVO nicht an Zufußgehende richtet raten wir davon ab, während des Gehens Kopfhörer zu tragen. Wichtige Umgebungsgeräusche z.B. klingelnde Radfahrende oder herannahende Autos werden nur eingeschränkt wahrgenommen. Besonders Fahrzeuge mit Elektroantrieb wie E-Autos, E-Scooter, Krafträder mit E-Antrieb, die immer häufiger auf der Straße unterwegs sind, werden seltener rechtzeitig wahrgenommen.