Periodische Überwachung von Fahrzeugen

Beschluss des DVR-Gesamtvorstands vom 15.03.2005 auf der Basis der Empfehlung des Ausschusses für Fahrzeugtechnik

Deutscher Verkehrssicherheitsrat – 2005

Erläuterung

Technische Mängel an Fahrzeugen gefährden die Sicherheit im Straßenverkehr. Eine Ursache für technische Mängel kann eine unterlassene oder nur mangelhaft durchgeführte Reparatur oder Wartung sein.

Eine im November 2002 abgeschlossene Studie einer Arbeitsgruppe beim BMVBW „Überprüfung der Untersuchungsfristen, § 29 in Verbindung mit Anlage VIII StVZO“ zeigt, dass für bestimmte Fahrzeugarten die Einführung der Untersuchungspflicht bzw. die Verkürzung der Untersuchungsfristen für ältere Fahrzeuge ein bedeutendes Potential zur Vermeidung von Unfällen aufgrund von technischen Mängeln birgt.

Jedoch zeigt die Studie auch, dass für bestimmte Fahrzeugarten eine Verlängerung der Untersuchungsfristen zu vertreten ist, ohne dass eine bedeutende Verschlechterung des technischen Zustandes dieser Fahrzeuge zu erwarten wäre.

Zu den einzelnen Fahrzeugarten:

M1-/N1-Fahrzeuge
Das ermittelte Schadenvermeidungspotential durch die vorgeschlagene Dynamisierung der Prüffristen ist erheblich.

Mit der Einführung der jährlichen HU für Pkw ab dem 8. Zulassungsjahr können als untere bzw. obere Grenze erwartet werden.

Die Vermeidung zwischen 295 Mio. € und 1.075 Mio. € gesamtwirtschaftlicher Schaden durch Unfälle.

Es könnten bis zu 75.000 Unfälle und bis zu 154 bei Unfällen Getöteten vermieden werden. Eine solche Maßnahme wirkt sich besonders günstig auch auf die Hochrisikogruppe der jungen Fahranfänger aus, die zu mehr als 50 % mit älteren Pkw verunglücken.

Wohnmobile
Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass die vorgeschlagenen Erleichterungen

  • einer Verlängerung der Untersuchungsfristen vom derzeitigen Rhythmus 1-1-1 für Wohnmobile kleiner 7,5 t zGG auf zukünftig 2-2-2-1 und
  • ein Entfall der derzeit vorgeschriebenen Sicherheitsprüfung für nicht gewerblich genutzte Wohnmobile über 7,5 t zGG 

keine wesentliche Verschlechterung des technischen Zustands dieser Fahrzeuge erwarten lässt.

Krafträder
Die Studie zeigt, dass mit Einführung der Untersuchungspflicht von Mopeds und Mokicks entsprechend den heutigen Vorschriften für zulassungspflichtige Krafträder bis zu 15 % der mit dieser Fahrzeugart derzeit jährlich verursachten etwa 13.000 Unfälle mit Personenschäden vermieden werden können. Eine solche Untersuchungspflicht macht darüber hinaus den meist jugendlichen Fahrzeugbesitzern und späteren Pkw-Fahranfängern deutlich, welche Gefahren von mangelhaft gewarteten Fahrzeugen ausgehen.

Die vorgeschriebenen Untersuchungen für die weiteren Arten von Krafträdern sollten nicht geändert werden.

Oldtimer
Oldtimer sollen von einer Dynamisierung der Untersuchungsfristen ausgenommen werden, da die von diesen Fahrzeugen ausgehende Unfallgefahr gering ist.

Nutzfahrzeuge über 3,5 t bis 7,5 t
Die Studie zeigt, dass durch die Einführung einer Sicherheitsprüfung für diese Fahrzeuge derzeit kein erhebliches Unfallvermeidungspotenzial gegeben wäre.

Empfehlung

Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat empfiehlt folgende Maßnahmen:

  • Eine Dynamisierung der Untersuchungsfristen in Abhängigkeit vom Alter des Fahrzeuges die Fahrzeuge der Klassen M1 und N1 wird befürwortet. Entsprechend der Studie wird eine Reduzierung der volkswirtschaftlichen Schäden und der Unfälle bzw. Unfallfolgen erwartet.
  • Es sollte dabei abgewogen werden, ob für eine Einführungsphase die jährliche Untersuchung gleich ab dem achten oder erst ab einem früheren Zulassungsjahr, d. h. höherem Alter des Kfz, angemessen ist. 
  • Die zwischenzeitlich als VO-Entwurf vorliegende Vorschrift zu einer Verlängerung der Untersuchungsfristen von 2-2-2-1 Jahren für M1-Wohnmobile und der Entfall der SP-Pflicht für nicht gewerblich genutzte M2-Wohnmobile wird unterstützt.
  • Der Vorschlag der zukünftigen periodischen Untersuchungen von MofasMopeds und Mokicks wird aus Sicht der Verkehrssicherheit als auch aus ordnungspolitischer Sicht befürwortet. Das daraus resultierende Vermeidungspotential in Höhe von bis zu 15 % aller mit dieser Fahrzeugart verursachten Unfälle mit Personenschäden ist bedeutend.
  • Die vorgeschlagene Beibehaltung der Untersuchungsfristen für die weiteren Arten von Krafträdern wird unterstützt.
  • Der Vorschlag, Oldtimer von einer Dynamisierung der Untersuchungsfristen auszunehmen, wird befürwortet.
  • Der Vorschlag, für Nutzfahrzeuge über 3,5 t bis 7,5 t derzeit keine zusätzliche periodische Prüfung vorzuschreiben, wird unterstützt.
  • Darüber hinaus sollen neben der periodischen Überwachung von Nutzfahrzeugen die technischen Unterwegskontrollen in Umsetzung der Rili 2000/30/EG bzw. der TechKontrollV auch für die im Transit durch Deutschland fahrenden Fahrzeuge konsequent durchgeführt werden.

gez. 

Prof. Manfred Bandmann
Präsident