DVR-Mittagsbriefing zur fahrradgerechten Straßenverkehrsordnung

25. Juni 2019 - Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) möchte die Straßenverkehrsordnung (StVO) novellieren. Das Ziel: Fahrräder sollen als gleichberechtigte Fahrzeuge im Straßenverkehr anerkannt werden. Um über die Vorschläge zu diskutieren, lud der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) zum Mittagsbriefing ins Berliner Quartier Zukunft. Das Fazit der Diskutanten und des Publikums: Die Ideen für die Novelle sind gut, könnten aber noch mutiger ausfallen.

Unter der Moderation von Patricia Pantel, bekannt aus der rbb.Mobilitätssendung "Die Sonntagsfahrer", diskutierten zunächst Kirsten Lühmann MdB, verkehrspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Tilman Bracher, Bereichsleiter Mobilität am Deutschen Institut für Urbanistik (Difu) und Stefan Grieger, Leiter des DVR-Hauptstadtbüros, verschiedene Novellierungsvorschläge des BMVI. Der Fokus lag dabei auf der Verkehrssicherheit. Alle Diskutanten waren sich einig, dass die Novelle notwendig und ein richtiger Schritt sei.

Mindestabstand beim Überholen

Es sei richtig, den Mindestabstand beim Überholen von Rad Fahrenden mit 1,5 Metern innerorts in der StVO zu verankern. Allerdings sei dies ohnehin bereits gängige Rechtsprechung, so Stefan Grieger. Der Leiter des DVR – Hauptstadtbüros wies darauf hin, dass es per se schwierig sei, die Einhaltung des Abstands beim Überholen von Fahrradfahrenden zu kontrollieren. Bei der aktuellen Personalsituation der Polizei frage man sich, wer kontrollieren solle. Daher sei es wichtig, Autofahrende darüber aufzuklären, wie ein sicherer und rechtmäßiger Überholvorgang von Fahrradfahrenden vonstatten gehen müsse. Tilman Bracher warf ein, dass künftig noch mehr Fahrerassistenzsysteme entwickelt würden. Er sei zuversichtlich, dass einige Auto Fahrende damit daran erinnert werden könnten, den notwendigen Abstand einzuhalten.

Bildergalerie DVR-Mittagsbriefing

Parken vor Kreuzungen und Einmündungen, in zweiter Reihe und Halten auf Schutzstreifen

Verschärft werden sollen nach der Vorstellung des BMVI die Bußgelder für das Parken in zweiter Reihe und Halten auf Schutzstreifen. Das sei vernünftig, urteilte Kirsten Lühmann MdB. Sie ergänzte, dass man beim Thema Bußgelder aber nicht zu einer Einzelfallregelung übergehen dürfe, sondern den Bußgeldkatalog (BKat) als Ganzes betrachten müsse. Aktuell sei die Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) so gestaltet, dass sich die Höhe der Bußgelder an den Gefährdungen bemesse. Dieser Grundsatz müsse bestehen bleiben. Tilman Bracher forderte, dass das Bußgeld fürs Falschparken etwa so hoch sein müsse wir fürs Schwarzfahren und insgesamt benötige man eine deutliche Anhebung der bestehenden Bußgelder.

Auch das Verbot des Parkens vor Einmündungen und Kreuzungen, soll erweitert werden - sofern ein Radweg vorhanden ist. Stefan Grieger warf ein, dass man hier hätte mutiger sein können. Durch den BMVI-Vorschlag, das Parken fünf Meter ab der Eckrundung zu verbieten, sei vermutlich gerade ein Meter im Vergleich zur bestehenden Regelung gewonnen. Besser wären zehn Meter gewesen.

Innovationsklausel

Kommunen sollen künftig verkehrssicherheitsfördernde Maßnahmen als Modellprojekt auch ohne besondere Gefahrenlage durchführen dürfen. Dieser Vorschlag erleichtere infrastrukturelle Maßnahmen enorm, so Bracher. Auch Kirsten Lühmann MdB und Stefan Grieger sahen das so. Grieger begrüßte zudem, dass es dadurch hoffentlich leichter würde, Modellversuche durchzuführen, um z.B. die Vor- und Nachteile einer zulässigen  Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h als innerörtliche „Regelgeschwindigkeit“ wissenschaftlich untersuchen zu können. Lühmann ergänzte, dass 30 km/h innerorts eine vernünftigere Geschwindigkeit als 50 km/h seien, man sich aber in den zuständigen Bundestagsgremien darauf noch nicht habe verständigen können. Alle hofften, dass sich durch die Klausel neue Impulse zur Aufteilung des Straßenraums ergeben. Wer mehr Mobilität wolle, muss auch den Platz dafür zur Verfügung stellen, so Lühmann. 

Um das Verständnis für Straßenverkehrsregeln zu verbessern richtete sie an die Schulen den Appell, Verkehrssicherheit häufiger zum Unterrichtsthema zu machen. Nur so könnten Werte und Regeln wie gegenseitige Rücksichtnahme im Straßenverkehr verinnerlicht werden.