Erweiterung der Kategorien der amtlichen Unfallstatistik und Definition der neuen Kategorie „lebensgefährlich verletzt“

Beschluss auf der Basis der Empfehlung des Ausschusses Verkehrsmedizin, Erste Hilfe und Rettungswesen

Deutscher Verkehrssicherheitsrat – 2012

Laut Beschluss des Vorstandes vom 26.10.2010 sollte bei der Erweiterung der Unfallschwerekategorien die neue Kategorie „lebensgefährlich verletzt“ wie folgt definiert werden: Als „lebensgefährlich verletzt" gilt ein Verkehrsteilnehmer, wenn er

  • nach einem Verkehrsunfall einer primärärztlichen Intervention bedurfte,
  • intensivmedizinisch versorgt werden musste,
  • mindestens 24 Stunden in der Klinik verbleiben musste und
  • nicht innerhalb von 30 Tagen verstorben ist.

Bedingt durch die derzeitigen Bestrebungen der Europäischen Union, eine harmonisierte europaweit gültige Definition für Verletzungsschweregrade zu entwickeln, ist eine weiter gehende Präzisierung der Definition der Kategorie "lebensgefährlich verletzt" erforderlich, damit sie künftig eine internationale Vergleichbarkeit ermöglicht. Niederlande, Schweden und Österreich haben bereits Definitionen von "lebensgefährlich verletzt" entwickelt, die auf Verletzungsskalen basieren. Polizei- und Krankenhausdaten werden in diesen Ländern miteinander verknüpft bzw. abgeglichen, um die Dimension der Unfälle mit Personenschäden mit schweren und schwersten Verletzungen genauer zu erfassen.

Die international gebräuchliche spezifizierte Kodierung (1-6) der Abbreviated Injury Scale (AIS) ermöglicht eine standardisierte Klassifikation der Verletzun-gen einzelner Körperregionen. Verletzungsausprägungen zwischen 1 und 6 werden aggregiert und ergeben einen maximalen AIS=MAIS. Die Berechnung von MAIS ist im Gegensatz zum ebenfalls international anerkannten Injury Severity Score (ISS) relativ einfach. Die Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie verfügt über eine Nutzungslizenz der AIS Scores. Mehr als 850 Krankenhäuser sind derzeit dem TraumaRegister der DGU angeschlossen, fast 20.000 Patienten jährlich werden dort erfasst und mit dem AIS klassifi-ziert. Die Qualitätssicherung der Eingaben durch Mediziner hinsichtlich MAIS wird durch regelmäßige Auditierung gewährleistet.

Die Sterblichkeitsrate bei Unfallopfern, die einen Verletzungsschweregrad von MAIS 1-2 (gering bis ernsthaft) aufweisen, liegt mit intensivmedizinischer Betreuung bei weniger als 2 Prozent. Bei einem Verletzungsschweregrad von MAIS 3-6 (schwer bis maximal-nicht behandelbar) liegt die Sterblichkeitsrate mit intensivmedizinischer Betreuung bei 14 Prozent.

Empfehlung

Es empfiehlt sich, neben den bisherigen Merkmalen und der intensivmedizi-nischen Betreuung auch die Verletzungsschwere ab MAIS 3 zu berücksichti-gen, da ab diesem Verletzungsgrad die Sterblichkeit sprunghaft steigt bzw. langfristige gesundheitliche Beeinträchtigungen zu erwarten sind.

Der Ausschuss schlägt deshalb im Hinblick auf europaweite Harmonisierung vor, die bisherige Definition um dieses Merkmal zu ergänzen.

gez.
Dr. Walter Eichendorf
Präsident