Psychische Unfallfolgen beteiligter Personen – Betroffene nicht allein lassen

Zum Weltgedenktag für die Straßenverkehrsopfer will der DVR auf die Personen aufmerksam machen, die von psychischen Unfallfolgen betroffen, aber auf den ersten Blick als Unfallopfer nicht erkennbar sind.

Im Jahr 2021 sind 2.562 Personen aufgrund von Straßenverkehrsunfällen um Leben gekommen.  Diese Zahl ist rückläufig, doch der Tod jeder einzelnen im Straßenverkehr getöteten Person betrifft durchschnittlich direkt 113 weitere Personen: elf Familienangehörige, vier enge Freunde, 56 Freunde und Bekannte sowie 42 Einsatzkräfte. Zum Weltgedenktag für die Straßenverkehrsopfer will der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) auch auf diese Personen aufmerksam machen, die von psychischen Unfallfolgen betroffen, aber auf den ersten Blick nicht als Unfallopfer erkennbar sind.

„Die Vision Zero ist der strategische Ansatz, in der niemand im Straßenverkehr getötet oder so schwer verletzt wird, dass er oder sie lebenslange Schäden davonträgt“, sagt DVR-Präsident Prof. Dr. Walter Eichendorf. „Diese bis heute gültige Definition der Vision Zero schließt auch die Unfallfolgen mit ein, die bei den Unfallbeteiligten seelische Narben hinterlassen.“ Während die medizinische Versorgung körperlicher Verletzungen von Verkehrsunfallopfern in der Regel zeitnah erfolgt, ist die psychologische Fremdhilfe für die Unfallbeteiligten hingegen nicht immer gewährleistet. Beteiligte sind dabei die Verunglückten, aber auch die mittelbar Betroffenen wie Ersthelfende, Angehörige oder Zeuginnen und Zeugen.

Nicht allen Beteiligten gelingt es, das Unfallereignis zu verarbeiten, wenn die Anspannung des Moments früher oder später abfällt. Zu den häufigsten psychischen Erkrankungen infolge von Verkehrsunfällen gehören Fahrphobien, eine posttraumatische Belastungsstörung oder depressive Störungen. Die Vermeidung und Bewältigung von psychischen Unfallfolgen durch eine angemessene und zeitnahe Hilfe sind daher Bestandteil der Vision Zero. Doch viele Betroffene wissen teilweise nicht, wie und wo sie diese Hilfe erhalten können. Die gesetzlichen Unfallversicherungsträger stellen z. B. auch bei psychischen Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen eine geeignete Behandlung sicher.  Für Informationen über adäquate Betreuungs- und Behandlungsangebote unterstützt seit 2019 die Website www.hilfefinder.de die Betroffenen. Hier können sie u.a. nach Institutionen in ihrer Nähe zu suchen, die schnelle Hilfe anbieten. Die Webseite wurde von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), dem DVR und der VOD (Verkehrsunfall-Opferhilfe Deutschland) entwickelt.

Initiiert durch die UN-Generalversammlung, wird bereits seit dem Jahre 1995 an jedem 3. Sonntag im November der Weltgedenktag für die Straßenverkehrsopfer begangen. Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zufolge sterben jährlich weltweit rund 1,24 Millionen Menschen im Straßenverkehr.

Weiterführende Informationen

>> Hilfefinder

>> Beschluss „Psychische Folgen von Verkehrsunfällen

>> Weltgedenktag für Straßenverkehrsopfer