Stellungnahme zum Entwurf "SVIKG" und "LuKIFG"
Stellungnahme
12.06.2025
Referentenentwürfe eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Infrastruktur und Klima-neutralität“ (SVIKG) und eines Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von
Ländern und Kommunen (LuKIFG)
Schreiben des BMF vom 06.06.2025 (SEA - H 1002/00002/001/005)
Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) e.V. bedankt sich für die Einladung zur
Verbändeanhörung vom 06.06.2025 und beantwortet diese wie folgt:
Wir begrüßen ausdrücklich die vorgelegten Referentenentwürfe eines Gesetzes zur
Errichtung eines Sondervermögens „Infrastruktur und Klimaneutralität“ (SVIKG) und eines
Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen
(LuKIFG). Sowohl Bund als auch Länder und Kommunen haben einen erheblichen
Investitionsstau bei der Straßeninfrastruktur.
Zur Sicherstellung einer wirtschaftlichen, zweckmäßigen und nachhaltigen Verwendung der
Fördermittel des LuKIFG ist es aus Sicht des Deutschen Verkehrssicherheitsrates dringend
erforderlich, dass Maßnahmen zur Modernisierung, zum Ausbau oder Neubau von
Straßen, die aus Mitteln dieses Sondervermögens gefördert werden, verpflichtend
gemäß effizienter Qualitätsmanagement-Tools geplant werden, insbesondere dem
Sicherheitsaudit nach Vorbild des Bundes und von Vorreiterländern wie Bayern. Dies
gilt auch für Ersatzneubau im Bestand – hier sollte ein Bestandsaudit durchgeführt werden.
Regelungsvorschlag:
In § 3 des Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und
Kommunen (LuKIFG) sollte ein neuer Absatz 8 ergänzt werden:
(8) Voraussetzung für die Förderfähigkeit straßenbaulicher Maßnahmen der
Verkehrsinfrastruktur nach Absatz 1 Nr. 2 ist die Durchführung eines
Sicherheitsaudits.
Begründung:
1. Effizientes Qualitätsmanagement-Tool: Das Sicherheitsaudit ist in der
mittelfristigen Kostenbetrachtung kein bürokratischer Mehraufwand, sondern ein
bewährtes Instrument zur Qualitätssicherung in der Straßenplanung. In Bayern wurde
es bereits 2003 eingeführt und hat sich als effektives Mittel erwiesen, um
Sicherheitsdefizite frühzeitig zu erkennen und zu beheben. Damit werden
Planungsfehler sowie aufwändige und zeitraubende Nachbesserungen vermieden.
Eine repräsentative Umfrage innerhalb der bayerischen Staatsbauverwaltung ergab,
dass das Audit von Planenden, Auditierenden und Entscheidenden als nützliche
Maßnahme der Qualitätssicherung angesehen wird.1
2. Einsparung von Folgekosten: Verkehrsunfälle verursachen jährlich erhebliche
volkswirtschaftliche Schäden von rund 37 Milliarden Euro2 – sowohl durch
medizinische und soziale Folgekosten als auch durch Ausfallzeiten,
Produktionsverluste und infrastrukturelle Schäden. Ein Sicherheitsaudit stellt sicher,
dass Planungs- und Ausführungsmängel frühzeitig erkannt und behoben werden,
wodurch diese Folgekosten erheblich reduziert werden können.
Dies stellt auch einen Beitrag zur gemeinsamen Vereinbarung von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden dar, die Zahl der Verkehrstoten von 2021 bis 2030 um 40 % zu senken. Dazu haben Bund und Länder festgelegt, die Verkehrssicherheit
bestehender Straßen „durch Inspektionen in Form von z. B. Verfahren gemäß der
Infrastruktursicherheits-Management-Richtlinie (2008/69/EG ergänzt durch Richtlinie
(EU) 2019/1936), Verkehrsschauen und Bestandsaudits“ zu stärken.3
3. Gebot wirtschaftlicher Mittelverwendung: Angesichts des Haushaltsgrundsatzes
der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (vgl. § 7 BHO) ist es folgerichtig, bei
Maßnahmen mit erheblicher Relevanz für die Verkehrssicherheit standardisierte
1. Verkehrsunfallgeschehen auf Straßen des überörtlichen Verkehrs in Bayern Ausgabe 2023,
Landesbaudirektion Bayern, S. 24, zitiert nach: https://www.sichermobil.bayern.de/assets/stmi/verkehrssicherheit2030/stmb_verkehrsunfallgeschehen_2023.pdf
2. Volkswirtschaftliche Kosten von Straßenverkehrsunfällen in Deutschland, Bundesanstalt für Straßenwesen,
11/2024
3. Vgl. https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/Anlage/StV/pakt-fuer-verkehrssicherheiteckpunkte.
pdf?__blob=publicationFile