DVR-Stellungnahme anlässlich der Verbändeanhörung zum Entwurf des Neunten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften (9. FStrÄndG)
Stellungnahme
21.12.2020
Verbändeanhörung zum Entwurf des Neunten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften (9. FStrÄndG) sowie zum Entwurf der Verordnung zur Änderung kreuzungsrechtlicher Vorschriften
Dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) wurde vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) per E-Mail vom 16.12.2020 mit Frist zum 30.12.2020 die Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme zum Entwurf des Neunten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften (9. FStrÄndG) eröffnet sowie zum Entwurf der Verordnung zur Änderung kreuzungsrechtlicher Vorschriften.
Der DVR bedankt sich für die Möglichkeit der Stellungnahme und bewertet diese Vorhaben wie folgt:
Durchgängige Radverkehrsnetze sind für die Verkehrssicherheit von großer Bedeutung. Unterbrechungen der Radverkehrsführungen können zu unsicheren Verkehrssituationen führen und Rad Fahrende möglicherweise sogar zu einem Einfädeln in deutlich zu schnelle Verkehre zwingen. Die Erfahrung zeigt, dass es oft sehr lange dauert, bis die entsprechende Fahrradinfrastruktur einsatzbereit ist und gefährliche Lücken im angestrebten Radverkehrsnetz geschlossen sind.
Der DVR begrüßt daher ausdrücklich den Vorstoß, den Ausbau kommunaler Radwege zu erleichtern bzw. entsprechende Anreize zu schaffen. Ob der vorliegende Entwurf auch im Detail geeignet ist, das erwünschte Ziel in der Praxis zu unterstützen, kann vom DVR in der kurzen Frist nicht beantwortet werden.
Ebenso kann in der gegebenen Frist zum Entwurf der Verordnung zur Änderung kreuzungsrechtlicher Vorschriften seitens des DVR lediglich die Zustimmung zum Vorhaben einer Verwaltungsvereinfachung signalisiert werden. Hier besteht die Erwartung, dass dadurch die Planung und Umsetzung möglichst sicherer Kreuzungsgestaltungen erleichtert wird. In diesem Zusammenhang wird auf die Empfehlungen des DVR zur Verhütung der zwar relativ seltenen aber schweren Unfälle an Bahnübergängen hingewiesen (Vorstandsbeschluss „Sicherheit an Bahnübergängen von Eisenbahnen erhöhen“ vom 14. Mai 2018: https://www.dvr.de/ueber-uns/beschluesse/sicherheit-an-bahnuebergaengen-von-eisenbahnen-erhoehen).