Neue Regel für Fahrausbildung und Fahrerlaubnisprüfung mit Automatik-Pkw

  • Ab 1. April 2021 gilt die neue Automatikregel. Anders als bisher erhalten dann alle, die ihre Fahrerlaubnisprüfung in einem Pkw mit Automatik absolvieren unter bestimmten Voraussetzungen die Fahrerlaubnis für die Klasse B ohne Beschränkung auf Automatikfahrzeuge. Sie können anschließend auch Pkw mit Schaltgetriebe fahren.

    Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrerlaubnis Klasse B für Pkw ohne Beschränkung auf Automatikfahrzeuge

    • Nachweis von mindestens 10 Fahrstunden à 45 Minuten auf einem Pkw mit Schaltgetriebe
    • 15-minütige Fahrt im Rahmen der praktischen Fahrausbildung. Dabei soll gezeigt werden, dass die erworbenen Kenntnisse ausreichen, sicher, verantwortungsbewusst und umweltbewusst ein Kraftfahrzeug der Klasse B mit Schaltgetriebe zu führen.

    Die neue Regelung kann auch angewendet werden, wenn man bereits im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B mit Beschränkung auf Automatikfahrzeuge ist.

    Neue Regelung kann Unfallrisiko bergen

    Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) sieht die neue Regel kritisch. In einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf hatte er bereits seine Bedenken geäußert: Es ist nicht wissenschaftlich erwiesen, dass in den vorgesehenen zehn Fahrstunden ausreichend Kompetenzen für das sichere, verantwortungsbewusste und umweltbewusste Fahren erworben werden können.

    Die Befürchtung: Es nehmen zu viele Fahranfänger und Fahranfängerinnen ohne ausreichende Fahrpraxis mit Pkw mit Schaltgetriebe am Straßenverkehr teil. Das kann Unfallrisiken bergen, z.B. wenn in komplexen Situationen der falsche Gang gewählt oder weil nicht rechtzeitig und automatisiert geschaltet wurde.

     

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