Beschluss

Gestaltung von sicheren Bring- und Holzonen im unmittelbaren Schulumfeld

Vorstandsbeschluss vom 16.04.2026 auf der Basis einer Empfehlung des Vorstandsausschusses Kinder und Jugendliche
16.04.2026
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Beschluss

Gestaltung von sicheren Bring- und Holzonen im unmittelbaren Schulumfeld

Vorstandsbeschluss vom 16.04.2026 auf der Basis einer Empfehlung des Vorstandsausschusses Kinder und Jugendliche

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    Beschluss: Gestaltung von sicheren Bring- und Holzonen im unmittelbaren Schulumfeld

    PDF 16.04.2026

Vorstandsbeschluss vom 16.04.2026 auf der Basis einer Empfehlung des Vorstandsausschusses Kinder und Jugendliche

Einführung

Der morgendliche und nachmittägliche Bring- und Holverkehr vor Schulen führt deutschland-weit regelmäßig zu gefährlichen Verkehrssituationen. Insbesondere durch den zunehmenden Einsatz sogenannter „Elterntaxis“ entstehen Konflikte zwischen motorisiertem Individualverkehr, zu Fuß gehenden Kindern, Radfahrenden sowie dem öffentlichen Personennahverkehr. Das Verkehrsaufkommen im unmittelbaren Umfeld vieler Schulen hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen, wobei sich ein großer Teil der Verkehrsbewegungen auf kurze Zeiträume rund um Schulbeginn und Schulende konzentriert.

Typische Problemlagen sind Halten und Parken in zweiter Reihe und ein und aussteigende Kinder auf der Fahrbahnseite, blockierte Geh- und Radwege, sowie eingeschränkte Sichtbeziehungen im Bereich von Schuleingängen. Dadurch entstehen zusätzliche Konflikte zwischen motorisiertem Verkehr und Kindern, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad oder dem Roller unterwegs sind. Die Situation vor den Schulen ist insbesondere für jüngere Schülerinnen und Schüler oft eine Herausforderung und stellt ein erhöhtes Risiko dar.

Kinder im Grundschulalter verfügen entwicklungsbedingt nur über eingeschränkte Kompetenzen zur Einschätzung von Geschwindigkeit, Entfernungen und komplexen Verkehrssituationen. Dadurch sind sie im Straßenverkehr besonders gefährdet. Gleichzeitig konzentriert sich ein erheblicher Anteil der Kinderunfälle auf die Zeiten des Schulbeginns und des Schulendes. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ereignen sich 13,7 Prozent aller Verkehrsunfälle 2024 mit Kindern zwischen 7:00 und 8:00 Uhr und damit während des morgendlichen Schulwegs. (https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilun-gen/2025/08/PD25_N043_46241.html).

Als mögliche Maßnahme zur Entlastung des unmittelbaren Schulumfeldes werden häufig Bring- und Holzonen eingerichtet, an denen sicherer kurz geparkt werden kann, so dass Kin-der die letzten Meter zur Schule sicher zu Fuß zurücklegen können. Richtig geplant können diese dazu beitragen, Verkehrsströme zu entzerren, Konflikte zwischen verschiedenen Ver-kehrsteilnehmenden zu reduzieren und das Halten im direkten Eingangsbereich von Schulen zu reduzieren. Dabei muss berücksichtigt werden, dass Gefahrenstellen nicht in angrenzende Straßen verlagert werden oder zusätzlicher motorisierter Verkehr entsteht. Zudem kann eine starke Fokussierung auf Bring- und Holverkehr die eigenständige Mobilität von Kindern schwächen. Bring- und Holzonen sind kein Ersatz für sichere Schulwege und können daher nur ein Bestandteil eines umfassenden Mobilitätskonzeptes für das Schulumfeld sein und müssen gut geplant werden.

Empfehlungen

Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) empfiehlt Maßnahmen zur sicheren Gestaltung des Schulumfeldes mit dem Ziel, den motorisierten Bring- und Holverkehr im unmittelbaren Umfeld von Schulen zu reduzieren und gleichzeitig sichere Bedingungen für aktive Mobilitätsformen wie das Gehen, Radfahren oder Rollerfahren von Kindern und Jugendlichen zu schaffen.
 

  1. Der DVR empfiehlt den Kommunen, Bring- und Holzonen im unmittelbaren Umfeld von Schulen einzurichten. Grundsätzlich sollte im unmittelbaren Schulumfeld die Sicherheit von zu Fuß gehenden und Rad fahrenden Kindern Vorrang haben. Wenn solche Haltezonen vorgesehen werden, empfiehlt der DVR einen ausreichenden Abstand zur Schule – in der Regel etwa 250 Meter, sofern die örtlichen Gegebenheiten dies zulassen. Wichtig sind sichere und gut beleuchtete Fußwege zwischen Haltepunkt und Schule, sichere Querungsstellen sowie eine klare Trennung vom Fuß- und Radverkehr zur Gewährleistung der sicheren eigenständigen Mobilität von Schulkindern. Haltezeiten müssen entsprechend § 12 Abs. 2 StVO auf drei Minuten begrenzt, so-wie eine eindeutige Beschilderung und Markierung der Zonen vorgesehen werden.
    Der DVR fordert den Bund daher auf, ein neues amtliches Verkehrszeichen einzuführen, mit dem Bring- und Holzonenzonen eingerichtet und verständlich kommuniziert werden können.1 Das Halten und Parken in direkten Schulumfeld ist durch entsprechende verkehrsrechtliche Anordnungen zu unterbinden (z.B. Einrichtung von Schulstraßen, Aufstellen von Verkehrs- und Haltezeichen).

    Bring- und Holzonen können auch, wenn infrastrukturell anders nicht möglich, temporär eingerichtet werden und sich auf die Bring- und Holzeiten, Schulbeginn (z. B. 7:30 bis 8:20 Uhr) und Schulende (z. B. 13:30 bis 14:00 Uhr) reduzieren. In Berlin, München, Köln und Hamburg gibt es dafür bereits zahlreiche Beispiele.
     
  2. Im Sinne eines schulischen Mobilitätsmanagements sollten infrastrukturelle Maßnahmen durch organisatorische und kommunikative Maßnahmen und Maßnahmen der Mobilitätsbildung ergänzt werden. Dazu gehören insbesondere Schulwegpläne, Schulwegtraining, Programme zur Förderung aktiver Schulwege wie etwa „Walking Bus“-Initiativen, Informationskampagnen für Eltern sowie eine regelmäßige Verkehrsüberwachung im Schulumfeld.
     
  3. Darüber hinaus empfiehlt der DVR Kommunen und Schulträgern, verbindliche Leitlinien für ein sicheres Schulumfeld zu erarbeiten und anzuregen, gemeinsam mit den Schulen schulspezifische Mobilitätskonzepte zu entwickeln sowie die Zusammenarbeit zwischen Schulen, Verkehrsbehörden, Schüler- und Elternvertretungen, Polizei und Unfallkassen zu stärken.
     
  4. Die Wirksamkeit der umgesetzten Maßnahmen sollte regelmäßig alle zwölf Monaten von den Schulen und den Kommunen überprüft und bewertet wer-den.


     

Gez.       
   
Manfred Wirsch                                             
Präsident                                                        


[1] Vgl. beispielhaft Entwurf & Schild des ADAC (ADAC_Leitfaden_Elternhaltestellen_Grundschu-len_q0orux.pdf).