DVR begrüßt Entwurf zur 15. Änderung der FeV, sieht aber auch Schwächen
DVR begrüßt härtere Sanktion bei Täuschungsmanövern
In den vergangenen Jahren ist es bei der theoretischen Fahrprüfung vermehrt zu Täuschungsversuchen gekommen, teils mit ausgeklügelten Methoden. Der TÜV Rheinland spricht von mehreren tausend Fällen bundesweit. Die geplante Änderung der FeV sieht vor, dass Betrügerinnen und Betrüger künftig bis zu neun Monate auf einen Zweitversuch warten müssen. Bislang waren es nur sechs Wochen.
DVR-Präsident Prof. Dr. Walter Eichendorf spricht von einem wichtigen Signal für die Verkehrssicherheit: „Es ist unerlässlich, dass diejenigen, die am Straßenverkehr mit einem Kraftfahrzeug (Kfz) teilnehmen, auch die geltenden Regeln kennen und beherrschen“. Täuschung bei der Theorieprüfung stelle ein enormes Risiko für alle Verkehrsteilnehmenden dar.
Verpflichtender Einsatz von ADAS in Prüffahrzeugen wäre wünschenswert
Im Vergleich zum ursprünglichen Referentenentwurf wurde die verpflichtende Ausstattung von Prüffahrzeugen mit bestimmten Fahrerassistenzsystemen (ADAS) gestrichen. Im Ergebnis können nun lediglich die Prüflinge Kenntnisse in der Anwendung von Assistenzsystemen erwerben und darauf geprüft werden, deren Fahrschule sich freiwillig ein solches Fahrzeug angeschafft hat.
„Es ist abzusehen, dass immer mehr Fahrzeuge mit Assistenzsystemen ausgestattet sein werden, die in bestimmten Situationen eingreifen oder dauerhaft beim Fahren wirken. Entscheidend ist, dass künftige Kfz-Führende wissen, wie und wann solche Systeme wirken und richtig genutzt werden“, sagt der DVR-Präsident. Die Fahrausbildung und Fahrerlaubnisprüfung seien ideale Möglichkeiten, um sich entsprechendes Wissen anzueignen bzw. den Nachweis dafür zu erbringen. „Ich finde es schade, dass der morgen zur Diskussion gestellte Entwurf an dieser Stelle hinter seinen schon vorgestellten Möglichkeiten zurückbleibt“, so der Präsident.