Einschluss der Führerscheinklasse A1 in die Führerscheinklasse B

DVR kritisiert Referentenentwurf des BMVI

20.06.2019
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Einschluss der Führerscheinklasse A1 in die Führerscheinklasse B

DVR kritisiert Referentenentwurf des BMVI

Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) kritisiert den vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) vorgelegten Referentenentwurf einer Verordnung scharf. Demnach sollen Inhaber eines Pkw-Führerscheins (Klasse B) deutlich einfacher als bisher die Fahrerlaubnis für Leichtkrafträder (Klasse A1) bekommen können.

20. Juni 2019 - Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) kritisiert den vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) vorgelegten Referentenentwurf einer Verordnung scharf.  Demnach sollen Inhaber eines Pkw-Führerscheins (Klasse B) deutlich einfacher als bisher die Fahrerlaubnis für Leichtkrafträder (Klasse A1) bekommen können. Der DVR sieht dadurch die Verkehrssicherheit gefährdet.

A1-Führerschein künftig ohne Fahrprüfung

Der Entwurf des BMVI sieht vor, dass Inhaber der Fahrerlaubnis der Klasse B künftig auch Leichtkrafträder der Klasse A1 führen dürfen, ohne die dafür vorgeschriebene Ausbildung vollständig durchlaufen und die theoretische und praktische Prüfung ablegen zu müssen. Stattdessen sollen künftig 360 Minuten Schulung ohne Sonderfahrten im Straßenverkehr ausreichen. Die Fahrzeugklasse A1 wird heute als zweitgefährlichste eingestuft. Bei den Hauptverursachern von Unfällen mit Personenschaden nahm sie 2017 den zweiten Platz ein (4.392 Menschen).

DVR befürchtet mehr schwere Unfälle durch geplante Neuregelung

Der DVR befürchtet, dass es in Folge der geplanten Neuregelung zu einer Zunahme von getöteten und schwerverletzten Motorrad Fahrenden kommen wird. Dies steht im Gegensatz zum Ziel der Bundesregierung, die Vision Zero zu verfolgen und damit die Zahl der Getöteten und Schwerverletzten auf null zu senken.

Referentenentwurf des BMVI muss nachgebessert werden

Der DVR fordert, dass die Fahrerlaubnis der Klasse A1 von Inhabern der Führerscheinklasse B nur dann erworben werden kann, wenn mindestens eine Autobahnfahrt und eine Überlandfahrt absolviert werden. Zudem muss die Ausbildung im Straßenverkehr stattfinden und mit einer praktischen Prüfung abgeschlossen werden. Nach Auffassung des DVR sind das notwendige Mindestvoraussetzungen, um die Qualität der Ausbildung zu sichern. Nur mit ihnen kann gewährleistet werden, dass auch künftig Fahrende von A1-Maschinen Gefahren rechtzeitig erkennen können und das Fahrzeug beherrschen.

Mehr Informationen zum Thema in der Stellungnahme