1.926 getötete Radfahrer in der EU: DVR fordert 1,1-Promillegrenze für mehr Sicherheit

21.04.2026
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1.926 getötete Radfahrer in der EU: DVR fordert 1,1-Promillegrenze für mehr Sicherheit

Während die Zahl der im Straßenverkehr getöteten Pkw-Fahrenden in Europa deutlich sinkt, bleibt der Radverkehr das Sorgenkind der Verkehrssicherheit. Ein heute veröffentlichter Bericht des Europäischen Verkehrssicherheitsrates (ETSC) zeigt eine alarmierende Entwicklung: Zwischen 2014 und 2024 sank die Zahl der getöteten Radfahrenden in der EU um lediglich acht Prozent – von 2.096 auf 1.926. Zum Vergleich: Bei den Pkw-Fahrenden lag der Rückgang im selben Zeitraum bei 19 Prozent. Besonders kritisch ist die Lage in Deutschland: Entgegen dem EU-Trend stieg die Zahl der getöteten Radfahrenden laut Statistischem Bundesamt (Destatis) sogar von 396 (2014) auf 441 (2024) an. Vor diesem Hintergrund sieht der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) politischen Handlungsbedarf. In Deutschland gilt für Radfahrende derzeit ein Blutalkohol-Grenzwert von 1,6 Promille, ab dem eine Straftat vorliegt. Unterhalb dieser Grenze bleibt Alkoholkonsum juristisch meist folgenlos, solange keine Fahrunsicherheit erkennbar ist oder kein Unfall passiert. Der DVR fordert daher die Einführung eines zusätzlichen Ordnungswidrigkeitentatbestands ab 1,1 Promille. Damit würde Deutschland zu Ländern wie Österreich, Frankreich, Italien, Portugal, Spanien oder der Schweiz aufschließen, die bereits deutlich strengere Regeln anwenden.

Pressemitteilung

Berlin, 21. April 2026

Während die Zahl der im Straßenverkehr getöteten Pkw-Fahrenden in Europa deutlich sinkt, bleibt der Radverkehr das Sorgenkind der Verkehrssicherheit. Ein heute veröffentlichter Bericht des Europäischen Verkehrssicherheitsrates (ETSC) zeigt eine alarmierende Entwicklung: Zwischen 2014 und 2024 sank die Zahl der getöteten Radfahrenden in der EU um lediglich acht Prozent – von 2.096 auf 1.926. Zum Vergleich: Bei den Pkw-Fahrenden lag der Rückgang im selben Zeitraum bei 19 Prozent. Besonders kritisch ist die Lage in Deutschland: Entgegen dem EU-Trend stieg die Zahl der getöteten Radfahrenden laut Statistischem Bundesamt (Destatis) sogar von 396 (2014) auf 441 (2024) an. 

Handlungsbedarf bei Alkohol im Radverkehr

Vor diesem Hintergrund sieht der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) politischen Handlungsbedarf. In Deutschland gilt für Radfahrende derzeit ein Blutalkohol-Grenzwert von 1,6 Promille, ab dem eine Straftat vorliegt. Unterhalb dieser Grenze bleibt Alkoholkonsum juristisch meist folgenlos, solange keine Fahrunsicherheit erkennbar ist oder kein Unfall passiert. Der DVR fordert daher die Einführung eines zusätzlichen Ordnungswidrigkeitentatbestands ab 1,1 Promille. Damit würde Deutschland zu Ländern wie Österreich, Frankreich, Italien, Portugal, Spanien oder der Schweiz aufschließen, die bereits deutlich strengere Regeln anwenden. 

„Es ist nicht hinnehmbar, dass Radfahren nach erheblichem Alkoholkonsum weiterhin ohne Konsequenzen möglich ist“, sagt Manfred Wirsch, Präsident des DVR. „Schon deutlich unter 1,6 Promille sind Reaktionsfähigkeit, Gleichgewicht und Wahrnehmung stark eingeschränkt. Lenken und Bremsen sind kaum noch sicher möglich. Wer so fährt, befindet sich auf einem Blindflug auf zwei Rädern. Bund und Länder müssen jetzt handeln.“ 

Politische Unterstützung und gesellschaftlicher Rückhalt

Die Forderung nach einer Herabsetzung der Promillegrenze stützt sich auf einen breiten Konsens. Der DVR setzt sich bereits seit 2014 für diesen Schritt ein und erhielt dabei wiederholt Rückendeckung durch den Deutschen Verkehrsgerichtstag, zuletzt im Januar 2026. Auch der Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages hat die Bundesregierung Ende März 2026 dazu aufgefordert, die Herabsetzung der Promillegrenze für Radfahrende und die Einführung eines Bußgeldtatbestands mit einer angemessenen Sanktionshöhe zu prüfen. Flankiert wird diese politische Dynamik durch einen gesellschaftlichen Rückhalt: Eine repräsentative forsa-Befragung im Auftrag des DVR belegt, dass ein erheblicher Teil der Bevölkerung entweder ein vollständiges Alkoholverbot oder deutliche niedrigere Promillegrenzen für Radfahrende befürwortet. 

„Wissenschaft und Gesellschaft sind sich einig, dass die Politik jetzt die Sicherheit von Radfahrenden verbessern sollte“, sagt Manfred Wirsch. „Nun gilt es, diese Einigkeit auch politisch in konkrete Ergebnisse zu überführen.“

Alkoholgrenze nur ein Baustein für mehr Sicherheit

Der DVR betont jedoch, dass eine niedrigere Promillegrenze lediglich ein Baustein für mehr Sicherheit im Radverkehr sein kann. Für nachhaltige Verbesserungen ist zudem eine konsequente Überwachung bestehender Verbote durch Länder und Kommunen sowie eine massive Aufwertung der Radinfrastruktur erforderlich. Dazu gehören baulich getrennte Wege für Rad- und Pkw-Verkehr, eine verständliche und sichere Führung des Radverkehrs an Kreuzungen sowie eine bauliche Umgestaltung oder Anpassung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit an unfallauffälligen Stellen. Darüber hinaus müssen Radwege ausreichend breit sein, eine gut gepflegte Oberfläche ohne Schlaglöcher oder Wurzelschäden aufweisen und frei von Hindernissen sein. Zudem sollten verstärkt Verkehrsschauen durchgeführt und die Empfehlungen der Unfallkommissionen konsequent umgesetzt werden, um Gefahrenstellen systematisch zu beseitigen. Auch die digitale Vernetzung mittels Vehicle-to-X-Technologie kann dazu beitragen, die Sichtbarkeit von Radfahrenden zu erhöhen. 

„Risiken für Radfahrende müssen weiter reduziert werden“, sagt Manfred Wirsch. „Sicherheit im Straßenverkehr ist eine Gemeinschaftsaufgabe, die ein koordiniertes Vorgehen von Bund, Ländern und Kommunen zwingend erforderlich macht. Nur durch Übernahme von Verantwortung auf allen Ebenen lässt sich das Ziel erreichen, dass niemand mehr auf dem Rad sein Leben verliert. Während die Politik den Rechtsrahmen und die Infrastruktur sichern muss, können auch Radfahrende selbst aktiv ihre Sicherheit erhöhen: Setzen Sie einen Helm auf, fahren Sie immer vorsichtig und verzichten Sie bestmöglich vollständig auf Alkohol beim Radfahren.“

Weiterführende Informationen

ETSC: Bericht – Improving the safety of cycling in Europe 

ETSC: Pressemitteilung – Europe’s cyclists left behind as safety gap widens, new ETSC report finds

ETSC: Online-Gespräch am 21. April um 10.00 Uhr – Improving the safety of cycling in Europe

DVR-Kampagne: Jugendaktion

DVR-Kampagne: DVR/UK/BG-Schwerpunktaktion – Sichere Radfahrmobilität

DVR-Kampagne: Sicher unterwegs mit dem Pedelec

DVR-Kampagne: Runter vom Gas

DVR-Kampagne: Komm gut an

DVR-forsa-Bevölkerungsbefragung: Alkoholisiert auf Fahrrädern und E-Bikes (2025)

DVR-Beschluss: Erhöhung der Verkehrssicherheit durch C-ITS (2025)

DVR-Beschluss: Technische Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit von Fahrrad-, Pedelec-, S-Pedelec- und Lastenradfahrenden (2025)

DVR-Beschluss: Evaluierung der Auswirkungen der geplanten StVZO-Neufassung auf die Sicherheit von Fahrradfahrenden (2024)

DVR-Beschluss: Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Vehicle-to-X-Kommunikation (2021)

DVR-Beschluss: Sicherheit im Radverkehr verbessern (2018)

DVR-Beschluss: Einführung eines Ordnungswidrigkeitentatbestandes für alkoholisierte Fahrradfahrer (2014)

Pressefotos

Pressefotos von Manfred Wirsch sind unter diesem Link abrufbar. Ein Symbolfoto ist unter diesem Link abrufbar. Nutzung honorarfrei bei Nennung der Quelle.

Über den DVR

Der DVR ist Deutschlands unabhängiger Vorreiter und Kompetenzträger in allen Belangen der Straßenverkehrssicherheit. Mit dem Ziel der Vision Zero („Alle kommen an. Niemand kommt um.“) setzt er sich für die gemeinsame Verantwortung aller Gesellschaftsgruppen ein, um den Straßenverkehr sicher zu machen. Durch die hohe Sachkenntnis und die Erfahrung seiner Mitglieder bildet der DVR ein effizientes Netzwerk für Verkehrssicherheit.

 

Kontakt

Christoph Rieger
Pressesprecher 
Abteilung Kommunikation

Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) e.V.
Jägerstraße 67-69
10117 Berlin
+49 (0)30 2 26 67 71 - 30
CRieger@dvr.de
www.dvr.de