Zum Weltgedenktag: 2.770 Verkehrstote in Deutschland – Zeit für entschlossenes Handeln von Bund, Ländern und Kommunen

13.11.2025
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Zum Weltgedenktag: 2.770 Verkehrstote in Deutschland – Zeit für entschlossenes Handeln von Bund, Ländern und Kommunen

Anlässlich des Weltgedenktags für die Opfer des Straßenverkehrs am 16. November erinnert der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) an die 2.770 Menschen, die im vergangenen Jahr in Deutschland bei Verkehrsunfällen ihr Leben verloren. Der Weltgedenktag wurde 1993 von RoadPeace ins Leben gerufen und 2005 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen als weltweiter Gedenktag anerkannt.

Berlin, 13. November 2025

Anlässlich des Weltgedenktags für die Opfer des Straßenverkehrs am 16. November erinnert der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) an die 2.770 Menschen, die im vergangenen Jahr in Deutschland bei Verkehrsunfällen ihr Leben verloren. Der Weltgedenktag wurde 1993 von RoadPeace ins Leben gerufen und 2005 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen als weltweiter Gedenktag anerkannt. 

Alle drei Stunden stirbt ein Mensch 

„Alle drei Stunden stirbt ein Mensch auf unseren Straßen. Hinter jedem Opfer stehen trauernde Familien und Freunde“, sagt Manfred Wirsch, Präsident des DVR. „Dabei garantiert das Grundgesetz das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit – und der Staat muss dieses Recht schützen. Heute gedenken wir der Opfer. Doch morgen müssen wir handeln.“ 

Verkehrssicherheit braucht neuen Schub 

Der 2021 gemeinsam von Bundesregierung, Ländern, Kommunen und nichtstaatlichen Akteuren geschlossene Pakt für Verkehrssicherheit hat das Ziel, die Zahl der Verkehrstoten bis 2030 um 40 Prozent zu reduzieren. Doch die Zahlen steigen: 2021 starben 2.562 Menschen im Straßenverkehr, 2024 bereits 2.770 – ein Anstieg um acht Prozent. „Das Ziel des Paktes liegt derzeit in weiter Ferne. Die Bundesregierung ist gefordert, wirksame Maßnahmen umzusetzen“, so Manfred Wirsch.

Politik muss sofort handeln 

Der DVR fordert die Bundesregierung auf, umgehend Maßnahmen umzusetzen, die nachweislich den größten Effekt auf die Verkehrssicherheit haben. Dazu zählen ein generelles Tempolimit von 80 km/h auf schmalen Landstraßen sowie ein Tempolimit von 70 km/h auf Landstraßen im Bereich von Kreuzungen, Einmündungen, Kreisverkehren und Grundstückszufahrten. Notwendig ist außerdem die Durchsetzung eines Alkoholverbots am Steuer. 

Darüber hinaus muss eine nationale Strategie für kooperative intelligente Verkehrssysteme (C-ITS) entwickelt werden. C-ITS ermöglicht den kontinuierlichen Austausch sicherheitsrelevanter Informationen zwischen Fahrzeugen, Verkehrsteilnehmenden und der Verkehrsinfrastruktur und kann nachweislich die Zahl schwerer Unfälle senken. Alle Maßnahmen sollten mit einem verbindlichen Zeitplan im Rahmen des Verkehrssicherheitsprogramms der Bundesregierung begleitet werden. 

Niemand darf im Straßenverkehr sterben 

Zentral bleibt für den DVR die Vision Zero – das Ziel, dass niemand im Straßenverkehr getötet oder schwer verletzt wird. Diese Leitidee muss endlich im Straßenverkehrsgesetz (StVG) verankert werden. Auch Länder und Kommunen sind gefordert. Sie müssen die Verkehrsüberwachung flächendeckend an der Vision Zero ausrichten. „Die Vision Zero steht für ein klares Leitbild. Mit der Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen kann die Bundesregierung einen wesentlichen Beitrag leisten, dieses Ziel zu erreichen“, so Manfred Wirsch.

 

Weiterführende Informationen

Zum DVR-Blickpunkt: Forderungen zur Verkehrssicherheit (2025)

Zu den Top-Forderungen des DVR an die Politik 

Zum Pakt für Verkehrssicherheit