Gesetz zur Stärkung der Nahmobilität in Hessen: Vision Zero soll in Hessen gesetzlich verankert werden

Der Fuß- und Radverkehr in Hessen soll gestärkt und sicherer gemacht werden. Der Hessische Landtag wird am Mittwoch einen Gesetzentwurf für die Stärkung der Nahmobilität in erster Lesung beraten. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) begrüßt, dass die Verkehrssicherheit ein zentrales und explizit genanntes Ziel dieses Gesetzentwurfs ist.

„Der Gesetzentwurf beinhaltet viele Bausteine, die für mehr Sicherheit im Straßenverkehr sorgen können“, sagt DVR-Hauptgeschäftsführer Stefan Grieger. „Es freut uns besonders, dass die Hessische Verkehrssicherheitsarbeit verbindlich an der Vision Zero ausgerichtet wird und die rechtliche Grundlage für die Überwachung der Geschwindigkeit von Kraftfahrzeugen mittels Abschnittskontrollen geschaffen wird.“

Der DVR begrüßt auch, dass im Nahmobilitätsgesetz die unterschiedlichen Mobilitätsformen miteinander gedacht und verknüpft werden sollen. Das Mobilitätsbarometer von DVR, Allianz pro Schiene und dem BUND aus dem vergangenen Jahr hat deutlich gezeigt, dass mehr als jede dritte Person in Deutschland unzufrieden mit der Erreichbarkeit von Bus und Bahn am eigenen Wohnort ist. Das Ziel ist, eine durchgängige und sichere Infrastruktur für den Fuß- und Radverkehr zu schaffen.

Gesicherte Ausgaben für Fuß- und Radwege entlang von Landstraßen, die Nachrüstung von Abbiegeassistenzsystemen für alle landeseigenen Nutzfahrzeuge ab 3,5 Tonnen und die Sicherstellung des Geldes im Landeshaushalt haben das Potential, eine Erfolgsanleitung für weitere Bundesländer zu werden. Zudem macht sich der DVR seit Jahren für eine Ermöglichung der Geschwindigkeitsüberwachung („Section Control“) nach niedersächsischem Vorbild stark.

Der DVR wird die Debatte zum Nahmobilitätsgesetz mit großer Aufmerksamkeit verfolgen und sich an geeigneter Stelle einbringen.

Weiterführende Informationen

>> Gesetzentwurf für die Stärkung der Nahmobilität