DVR fordert große Aufklärungskampagne: Don’t drive high!

Verkehrsgerichtstag in Goslar wird sich zu Cannabis positionieren

Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) nimmt in diesem Jahr mit hohen Erwartungen am Verkehrsgerichtstag in Goslar teil. Dort wird diskutiert, ob im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht die Möglichkeit einer Gleichbehandlung von Alkohol und Cannabis besteht.

Cannabis gleich Alkohol? Eine Frage, die Zündstoff bietet!

Die Frage nach der Gleichbehandlung von Alkohol und Cannabis bietet Zündstoff. Schließlich arbeitet die Regierungskoalition an einer Legalisierung der Abgabe von Cannabis für Genusszwecke.

DVR-Präsident Prof. Dr. Walter Eichendorf warnt vor einer Gleichbehandlung: „Bei Unfällen unter Alkoholeinfluss wurden letztes Jahr über 16.000 Menschen verletzt und 165 getötet. Sich bei Cannabis am gefährlichen Alkohol zu orientieren, wäre also ein fataler Fehler. Es muss weiterhin klar bleiben: Wer unter dem Einfluss von Cannabis steht, darf nicht ans Steuer oder den Lenker. Eine Gleichbehandlung lässt sich verantwortlich nur mit einem strikten Alkoholverbot erreichen.“

Abbau von THC bei Mensch zu Mensch verschieden

Anders als bei Alkohol ist der Abbau des Cannabis-Wirkstoffs THC im Körper individuell sehr verschieden. Auch die Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit unterscheidet sich stark. Mit Wirkungen von starker Blendung durch Lichtquellen, Euphorisierung mit erhöhter Risikobereitschaft über Gleichgültigkeit gegenüber Gefahren bis hin zu fehlender Wahrnehmung von Menschen am Straßenrand und verlängerten Reaktionszeiten steht Cannabis-Konsum einer sicheren Teilnahme am Straßenverkehr entgegen.

Breite Aufklärungskampagne ist notwendig

„Alle müssen wissen, welche Wirkung Cannabis auf die Fahrtüchtigkeit hat und was einem droht, wenn man trotzdem ein Fahrzeug führt“, so der DVR-Präsident. „Das kann der DVR nicht alleine erreichen. Wir brauchen eine breite Aufklärungskampagne mit sehr großer Reichweite nach amerikanischem Vorbild: Don’t drive high. Das geht nur mit erfahrenen Partnern wie zum Beispiel der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und einem Millionenetat.“

Rechtslücke für alkoholisiertes Radfahren schließen

Auch mit der Sicherheit des Radverkehrs wird sich der Verkehrsgerichtstag befassen. Dazu hat Eichendorf ebenfalls klare Erwartungen: „Endlich muss die gefährliche Rechtslücke geschlossen werden, durch die man heftig betrunken hindurchradeln kann. Radfahren mit einer Blutalkoholkonzentration ab 1,1 Promille muss eine Ordnungswidrigkeit werden.“