StVO muss Schwächere stärker im Blick haben

25. September 2019 -  Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat einen Antrag zur Novellierung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vorgelegt. Dessen Ziel ist, das Straßenverkehrsrecht stärker an die Bedürfnisse von Radfahrern und Fußgängern anzupassen. Auch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat einen ersten Entwurf zur Reform der StVO vorgelegt, der innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgestimmt ist. Anlässlich der heute dazu stattfindenden Anhörung, nimmt der Deutsche Verkehrssicherheitsrat Stellung.

„Wir begrüßen, dass offensichtlich alle politischen Ebenen handeln wollen, um eine spürbare Verbesserung der Verkehrssicherheitslage zu erreichen“, sagt Christian Kellner, Hauptgeschäftsführer des DVR. „Jeden Tag wird im Jahresdurchschnitt mehr als ein Radfahrer getötet. Bei den kleinen und großen Fußgängern sind die Zahlen noch erschreckender. Das ist eine kontinuierliche Katastrophe. 2018 wurden 445 Radfahrer getötet – vergleichbar mit der Anzahl an Insassen zweier vollbesetzter Airbus-Flugzeuge A320 oder von rund neun Reisebussen.“
 
Der DVR macht auf Folgendes aufmerksam:

1. Die StVO hat die Aufgabe, alle Verkehrsteilnehmer zu schützen. Der DVR begrüßt daher alle Vorschläge, die geeignet sind, dieses Ziel zu verwirklichen. 

2. Im Rahmen der baulichen Infrastruktur sollten Verkehrsarten getrennt werden. Wo das nicht möglich ist, kann es sinnvoll sein, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu senken. Die Wahrscheinlichkeit, durch eine Kollision mit einem Fahrzeug getötet zu werden, steigt für Fußgänger und Radfahrer bei Geschwindigkeiten über 30 km/h rapide an.

3. Eine verkehrsträgerübergreifende Verkehrsplanung hat alle Verkehrsteilnehmer im Blick: Fußgänger, Radfahrer, Pkw-, Lkw-Fahrer und auch Busfahrer. Von den Verkehrsbehörden der Kommunen fordert der DVR deshalb eine integrierte, ganzheitliche Netzplanung, die die Schwächsten besonders schützt. Nur so kann Konflikten nachhaltig vorgebeugt werden. 

4. Es sollte den kommunalen Behörden ermöglicht werden, präventiv tätig zu werden, ohne dass vorher eine Gefahrenlage bewiesen werden musste. Eine Innovationsklausel, die schon von der Verkehrsministerkonferenz gefordert wurde, ist daher aus Sicht des DVR für Modellversuche der Kommunen sinnvoll. 

5. Bezüglich der Diskussion um eine Schrittgeschwindigkeit abbiegender Lkw-Fahrer wird daran erinnert, dass bereits nach geltender Rechtslage für alle Fahrzeugnutzer ein „Hineintasten“ in die Kreuzung erforderlich ist. Der verstärkte Einbau von Abbiegeassistenten wird vom DVR bereits seit langem gefordert.

6. Abschließend ist auf ein häufiges Missverständnis hinzuweisen: Die in der StVO geregelte zulässige Höchstgeschwindigkeit ist keine Mindest- oder Richtgeschwindigkeit, sondern darf nur unter optimalen Bedingungen gefahren werden. Wer ungeschützte Verkehrsteilnehmer passiert, muss seine Geschwindigkeit anpassen.
Die vorgesehene Normierung von Überholabständen ist zu begrüßen.

Der DVR bewertet positiv, dass man sich des Straßenverkehrsrechts annimmt, um die Verkehrssicherheit zu verbessern. Aber es gilt weiterhin: Eine wirksame Verkehrsüberwachung bleibt das A und O.

DVR-Hauptgeschäftsführer Christian Kellner nimmt als Sachverständiger an der Anhörung teil. Die detaillierte Stellungnahme des DVR anlässlich der Anhörung können Sie hier downloaden.