Verbesserung der Fahrbahnmarkierungen

Beschluss des DVR-Gesamtvorstands vom 15. März 2005 auf der Basis der Empfehlung des Ausschusses für Verkehrstechnik

Deutscher Verkehrssicherheitsrat – 2005

Erläuterung

Die vorhandenen gesetzlichen Bestimmungen, Vorschriften und Richtlinien sind grundsätzlich hinreichend, um eine qualitativ gute, die Sicherheit im Straßenverkehr fördernde Herstellung der Markierung zu gewährleisten.

Es muss allerdings sichergestellt werden, dass diese Regelwerke besser eingehalten und befolgt werden.

Hier sind leider noch erhebliche Mängel seitens der auftraggebenden Verwaltung und der ausführenden Firmen anzutreffen.

Beschluss zur Verbesserung der Fahrbahnmarkierungen

die Kontrollprüfungen während der Applikation der Markierungen zu intensivieren. Dabei sollen grundsätzlich Mustergleichheitsprüfungen vorgenommen werden, um sicherzustellen, dass die verwendeten Markierungssysteme mit den angebotenen, zugelassenen Systemen identisch sind,

auf Straßen des überörtlichen Verkehrs sowie in Baustellenbereichen i.d.R. Markierungen mit guter Nachtsichtbarkeit bei Nässe (Typ II) einzusetzen,

auf Bundesautobahnen Markierungssysteme der Verkehrsklasse P7 (lange Nutzungsdauer) zu bevorzugen, damit die Häufigkeit der Markierungsarbeiten im Interesse der Sicherheit reduziert werden kann,

in Arbeitsstellen an Straßen solchen Markierungen den Vorzug zu geben, die fahrbahnschonend demarkiert werden können und möglichst keine Phantomspuren auf der Fahrbahn hinterlassen, wenn die Fahrbahndecke nicht erneuert werden soll.

gez.
Prof. Manfred Bandmann
Präsident