Höchstgeschwindigkeiten innerorts den Gefährdungen anpassen, hier: Umkehrung der Regelgeschwindigkeit

Beschluss vom 29. Oktober 2013 auf der Basis einer Empfehlung des Vorstandsausschusses Verkehrstechnik vom 12. September 2013

Deutscher Verkehrssicherheitsrat – 2013

Präambel

Der DVR-Vorstand hat im Oktober 2012 eine Liste von Top-Maßnahmen der Verkehrssicherheitsarbeit verabschiedet, deren Behandlung in den DVR-Vorstandsausschüssen mit Priorität zu betreiben ist. Ziel ist eine effiziente Umsetzung der Strategie Vision Zero. Eine der TOP 14-Maßnahmen ist „Höchstgeschwindigkeiten innerorts den Gefährdungen anpassen“. Der Vorstandsausschuss „Verkehrstechnik“ hat die Federführung übernommen. Erstes Thema ist hier die Umkehrung der Regelgeschwindigkeit. Der Ausschuss „Verkehrstechnik“ wird in nächster Zeit weitere Fragestellungen zur innerörtlichen Höchstgeschwindigkeit behandeln.

Erläuterung

Im Sinne von Vision Zero müssen alle denkbaren Potentiale zur Erhöhung der Verkehrssicherheit ausgeschöpft werden. Die Unfallschwere korreliert mit der Geschwindigkeit. Vor diesem Hintergrund ist zu erwarten, dass durch eine abgesenkte Regelgeschwindigkeit die Unfallschwere und auch die Anzahl der Unfälle deutlich reduziert werden kann.

Gleichwohl muss dabei beachtet werden, dass die Verkehrsfunktion der jeweiligen Straße einer solchen Regelung entgegenstehen kann. Verlagerungseffekte auf andere Straßen mit den entsprechenden Nachteilen auf die Unfallentwicklung und ungünstige Emissionsentwicklungen wären denkbare negative Folgen.

Beschluss

Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat spricht sich daher für die Durchführung eines wissenschaftlich begleiteten Modellversuchs aus, um zu gesicherten Erkenntnissen hinsichtlich der festgelegten Wirkungen, der Reduktionspotenziale von Unfällen und deren Übertragbarkeit zu gelangen.

gez.
Dr. Walter Eichendorf
Präsident