Der „Pakt für Verkehrssicherheit“ wurde im Mai 2021 im Rahmen der 1. Nationalen Verkehrssicherheitskonferenz von Bund, Ländern und Kommunen geschlossen. Ihm ging eine zweijährige Dialogphase zwischen dem damaligen Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI, heute Bundesministerium für Digitales und Verkehr - BMDV), Ländern, Kommunen und mehr als 400 nichtstaatlichen Akteuren der Verkehrssicherheitsarbeit voraus.
Dialog
Effiziente Kommunikation im Fokus
Wissenstransfer
Kompetenzen nachhaltig teilen
Projektinitiierung
Den Start zielgerichtet gestalten
Warum gibt es den Pakt?
Die Gründung des „Pakts für Verkehrssicherheit“ war eine Reaktion auf die Zahlen der in Deutschland im Straßenverkehr Getöteten und Schwerverletzten. Zwar konnten sie seit 1970 dank erfolgreicher Maßnahmen in der Verkehrssicherheit deutlich gesenkt werden: von über 21.300 Verkehrstoten im Jahr 1970 auf knapp über 3.000 im Jahr 2019 – trotz gleichzeitig angestiegener Verkehrsleistung.
Doch waren und sind die Zahlen nach wie vor zu hoch. Um weitere Fortschritte zu erzielen, sind stärkere Anstrengungen und innovative Ansätze nötig. Hier setzt der Grundgedanke des Pakts an: Nur mit einer gemeinsamen Strategie, in der alle Akteure Verantwortung tragen, lassen sich weitere Erfolge auf dem Weg zur Verwirklichung der Vision Zero erzielen.
Wo liegt der größte Handlungsbedarf in der Verkehrssicherheit? Wo lässt sich gesamtgesellschaftlich am meisten erreichen? Welche Bereiche müssen priorisiert behandelt werden?
In dem Dialogprozess haben Bund, Länder, Kommunen, Verbände und weitere für die Verkehrssicherheit relevante Akteure Antworten auf diese Fragen herausgearbeitet. Die Ergebnisse sind in die gemeinsame Strategie mit ihren zwölf Handlungsfeldern eingeflossen. Sie bilden die Basis für Maßnahmen- und Aktionsprogramme aller Akteure im Bereich Verkehrssicherheit. Mit dem „Pakt für Verkehrssicherheit“ soll Verkehrssicherheitsarbeit noch effektiver und effizienter werden. Die Vernetzung der Akteure und der fachliche Austausch über regionale wie disziplinäre Grenzen hinweg ist dabei von maßgeblicher Bedeutung. Die gemeinsamen Eckpunkte von Bund und Ländern für die Verkehrssicherheitsarbeit zeugen bereits von der verbesserten Zusammenarbeit.
Im Rahmen des Pakts haben sich Bund, Länder und Kommunen verpflichtet, innerhalb ihrer jeweiligen Zuständigkeit passende Maßnahmen umzusetzen. Verbände, Industrie und Unternehmen sollen sich in gleicher Weise als zentrale Akteure verstehen und ihren Beitrag zur Erreichung des Ziels leisten. Die Umsetzung der Vision Zero ist somit eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die neue Entwicklungen und Herausforderungen aufzugreifen hat. Aktuell sind dies insbesondere der demographische Wandel, das Aufkommen neuer Mobilitätsformen, die Digitalisierung und die Konnektivität.
Eine gemeinsame Strategie für die Verkehrssicherheitsarbeit
Die Strategie des „Pakts für Verkehrssicherheit“ steht mit dem strategischen Aktionsplan, den die Europäische Kommission im Mai 2018 herausgebracht hat, in einem europäischen Kontext.
Ziel des Pakts
Der „Pakt für Verkehrssicherheit“ verfolgt ein gesamtstaatliches Ziel: Die Zahl der im Straßenverkehr Getöteten in Deutschland soll bis 2030 um 40 % gesenkt und die Zahl der Schwerverletzten signifikant verringert werden.
Wer macht mit?
Der „Pakt für Verkehrssicherheit“ vereinigt alle Akteure der Verkehrssicherheitsarbeit unter einem Dach. Das Leitbild des Pakts: „Sichere Mobilität – jeder trägt Verantwortung, alle machen mit“ ruft alle dazu auf, den „Pakt für Verkehrssicherheit“ durch eigene Maßnahmen zu unterstützen und zu bereichern.
12 Handlungsfelder
Der „Pakt für Verkehrssicherheit“ hat 12 Handlungsfelder definiert. Sie spiegeln den Handlungsbedarf wider, der sich aus dem Unfallgeschehen, der gesellschaftlichen Relevanz und den zukünftigen Herausforderungen der Mobilität ergibt. Die Schwerpunkte, die mit den Handlungsfeldern gesetzt sind, zeigen die Bereiche auf, in denen es in der Verkehrssicherheitsarbeit Verbesserungspotential gibt. Zugleich ermöglichen die Handlungsfelder den Akteuren zu erkennen, wo ihre Handlungsmöglichkeiten liegen. So können sie ihre Maßnahmen entsprechend ausrichten. Dies soll auch dazu führen, dass sich Maßnahmen ergänzen und Synergieeffekte genutzt werden können.Die 12 Handlungsfelder im Verkehrssicherheitsprogramm der Bundesregierung 2021 bis 2030 entsprechen den 12 Handlungsfeldern des „Pakts für Verkehrssicherheit“.
Beitrag des Bundes
Das Verkehrssicherheitsprogramm der Bundesregierung 2021 bis 2030 ist der Beitrag des Bundes zum „Pakt für Verkehrssicherheit“. Mit seinem Verkehrssicherheitsprogramm gibt der Bund einen Überblick über seine etwa 180 laufenden und geplanten Maßnahmen, strukturiert nach den 12 Handlungsfeldern. Er trägt dort Verantwortung für die Bereiche Gesetzgebung, Förderung bei Forschung und Entwicklung sowie für Infrastrukturmaßnahmen innerhalb seiner Zuständigkeit. Zugleich betont er die Bedeutung präventiver Arbeit für die Verkehrssicherheit, initiiert und fördert auch dort Maßnahmen.
Der Bund versteht sich als zentraler Akteur, Initiator und Koordinator. In diesem Sinn hat er es sich zur Aufgabe gemacht, den Austausch zwischen ihm, Ländern und Kommunen zu intensivieren. Verbände, Arbeitgeber, Vereine und weitere Akteure sollen stärker in die gemeinsame Verantwortung eingebunden werden.
Starker Partner an der Seite des Bundes ist der Deutsche Verkehrssicherheitsrat e. V. (DVR). Er unterstützt das BMDV bei der Vernetzung von Akteuren aus Gesellschaft, Wirtschaft und Politik.
Workshops
Im Rahmen des „Pakts für Verkehrssicherheit“ initiierte das BMVI (heute BMDV) eine Reihe von Workshops, in denen sich zahlreiche Akteure über mögliche Maßnahmen fachlich austauschen konnten. Den Auftakt machte 2020 der Workshop „Best Practices in der Verkehrssicherheitsarbeit der Kommunen“. Ihm folgte 2021 ein Workshop „Modernes Mobilitätsmanagement – Verkehrssicherheit in Organisationen“. 2022 befasste sich ein weiterer Workshop mit dem Beitrag der Fahrzeugtechnik zur Verkehrssicherheit, insbesondere zu Maßnahmen zur Verbreitung von Fahrerassistenzsystemen.