Evaluierung der Auswirkungen der geplanten StVZO-Neufassung auf die Sicherheit von Fahrradfahrenden

Vorstandsbeschluss vom 22.04.2024 auf Basis der Empfehlungen des Vorstandsausschusses Fahrzeugtechnik

Die Bundesregierung arbeitet derzeit an einer Neufassung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) mit der Zielstellung, diese zu aktualisieren und zu systematisieren. Zudem soll sie durch eine nutzerfreundliche und übersichtliche Struktur zukünftig auch für die Bürgerinnen und Bürger als Fahrzeugverantwortliche besser anwendbar sein. In diesem Sinne legte das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 30.06.2023 einen Referentenentwurf vor, welcher eine vollständige und umfassende Neufassung der StVZO vorsieht. Diesen Schritt begrüßt der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) e.V.

Empfehlungen

Mit der Neufassung der StVZO werden voraussichtlich auch neue Möglichkeiten zur Erhöhung der Sicherheit von Fahrrad-, Pedelec- und S-Pedelec-Fahrenden geschaffen werden. In seinen Stellungnahmen vom 14.08.2023 sowie vom 30.01.2024 zeigte der DVR weitere Möglichkeiten zur Erhöhung der Fahrradsicherheit auf.

Der DVR empfiehlt dem BMDV, die Neufassung der StVZO spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten auf wissenschaftlicher Basis im Hinblick auf die Auswirkungen der Regelungen auf die Akzeptanz der Fahrradfahrenden sowie darüber hinaus auf die Verkehrssicherheit, insbesondere auf die Fahrradsicherheit, zu evaluieren. Auf diese Weise lassen sich ggf. weitere gesetzliche Nachbesserungen formulieren. 

Insbesondere sollten dabei die für Fahrräder und Pedelecs optional zulässigen Regelungen auf ihre Wirksamkeit zur Erhöhung der Verkehrssicherheit evaluiert werden. Bei einer positiven Auswirkung auf die Sicherheit der Fahrradfahrenden empfiehlt der DVR dem BMDV, diese Regelungen bei einer zukünftigen Überarbeitung der StVZO anzupassen oder als verpflichtende Anforderungen zu formulieren.

In die geplante Neufassung der StVZO ist zu diesem Zweck ein neuer Paragraf § 75 (neu) einzufügen:

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr wird die Anwendung und Umsetzung der Regelungen dieser Verordnung im Hinblick auf die Auswirkungen der Regelungen auf die Verkehrssicherheit, insbesondere auf die Fahrradsicherheit, nach Ablauf des Jahres 2027 auf wissenschaftlicher Grundlage evaluieren. Die Bundesregierung unterrichtet den Bundestag über die Ergebnisse dieser Evaluierung.

Gez.

Manfred Wirsch
Präsident