Reform des Fahrlehrerrechts

Beschluss vom 25. Januar 2016 auf der Basis der Empfehlungen des DVR-Vorstandsausschusses Junge Kraftfahrer

Deutscher Verkehrssicherheitsrat – 2016

Der DVR begrüßt die Bemühungen des Bundes und der Länder, noch in dieser Legislaturperiode eine Reform des Fahrlehrerrechts umzusetzen. Damit kann zur Halbzeit des Verkehrssicherheitsprogramms der Bundesregierung von 2011 eine wichtige Weiche zur Erfüllung des beschlossenen Zieles einer Reduzierung der Unfalltoten bis zum Jahr 2020 um 40 % gestellt und die Fahrlehrerausbildung mit Blick auf technische, aber auch pädagogische Entwicklungen zukunftsfähig gemacht werden.

Der DVR erachtet die Reform als zielführend, wenn sie:

  1. vor allem an der Erhöhung der Verkehrssicherheit und insbesondere an einer Reduzierung der überproportionalen Unfallhäufigkeit der Fahranfängerinnen und Fahranfänger ausgerichtet ist,

  2. eine gute Ausbildung der jungen Menschen am Steuer ermöglicht, in dem sie den Beruf des Fahrlehrers bzw. der Fahrlehrerin attraktiv und zukunftsfähig gestaltet,

  3. die Ausbildung der Fahrlehrer/innen dafür optimiert und mit einem sich weiterentwickelnden Curriculum für die Fahr- und Fahrlehrerausbildung verknüpft, das sich auf die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse in Deutschland und Europa stützt.

Insbesondere zu den bereits vorliegenden Schwerpunkten und Inhalten der geplanten Reform nimmt der DVR wie folgt Stellung:

  • Die geplante Anhebung der Zugangsvoraussetzung auf einen mittleren Schulabschluss in Verbindung mit einem Abschluss in einem anerkannten Lehrberuf wird befürwortet. Für vorgesehene Ausnahmefälle wird die Ermöglichung des Zugangs über einen bundeseinheitlichen, transparenten und evaluierbaren Eingangstest gefordert.

  • Das Fehlen einer gesetzlichen Punktegrenze für den Zugang zum Fahrlehrerberuf wird im Hinblick auf vergleichbare gesetzliche Regelungen, z.B. beim Begleiteten Fahren ab 17, kritisch betrachtet und sollte daher überdacht werden.

  • Die ausgeprägte Fähigkeit zum Perspektivwechsel ist eine Voraussetzung für die Vermittlung eines partnerschaftlichen Verhaltens zwischen Fahrenden verschiedener Fahrzeugarten im Straßenverkehr. Für angehende Fahrlehrer/innen ist es wichtig, dass in möglichst vielen Fahrerlaubnisklassen praktische Erfahrungen gesammelt wurden. Wünschenswert wäre sowohl der Nachweis von Erfahrungen im Motorrad- als auch im Nutzfahrzeugbereich.

  • Eine Vielzahl von Fahrlehrern und Fahrlehrerinnen erreicht nur mit Mühe das Ausbildungsziel in der heutigen Konzeption und Dauer der Ausbildung. Der DVR begrüßt daher ausdrücklich die geplante Verlängerung der Ausbildungszeit. Um die Qualität der Ausbildung wirksam zu erhöhen, muss sich diese zeitlich vor der Fachkundeprüfung niederschlagen.

  • Angesichts der erhöhten Anforderungen und zusätzlichen Inhalte befürchtet der DVR zudem, dass die geplante Dauer der Ausbildung von 12 Monaten dafür nicht ausreicht.

  • Der DVR begrüßt ausdrücklich die deutliche Verschiebung der Ausbildungsschwerpunkte in Richtung der pädagogischen Kompetenzen. Hierbei hält er die Einbeziehung aktueller Erkenntnisse aus der Lehr- und Lernforschung sowie die Beschäftigung mit E- und Blended Learning für unverzichtbar.

  • Die Berücksichtigung moderner Assistenzsysteme in der Ausbildung muss technisch und pädagogisch geklärt werden. Hierfür sollte ein interdisziplinärer Ansatz gefunden werden, der fachlichen Inhalt und Pädagogik sinnvoll, nachhaltig und zukunftsorientiert verzahnt.

  • Der DVR unterstützt die Anpassung der Fahrschulüberwachung durch die Einführung pädagogischer Schwerpunkte. Die Vorgaben des BMVI sollten dafür möglichst ähnliche Rahmenbedingungen in den Bundesländern schaffen.

  • Die Qualifikation der Ausbildungsfahrlehrer/innen steht in engem Zusammenhang mit der Qualität der Fahrlehrer/innen. Eine Verbesserung der Qualifizierung und Fortbildung der Ausbildungsfahrlehrer/innen wird ausdrücklich begrüßt.

gez.
Dr. Walter Eichendorf
Präsident