Verkehrsüberwachung

Beschluss vom 23. Mai 2014 auf der Basis einer Empfehlung des Vorstandsausschusses Recht vom 08. April 2014 unter Mitberatung der Vorstandsausschüsse Erwachsene Verkehrsteilnehmer, Kinder und jugendliche Verkehrsteilnehmer und Verkehrstechnik

Deutscher Verkehrssicherheitsrat e.V. – 2014

Präambel

Der DVR hält die gezielte Verkehrsüberwachung aller Verkehrsteilnehmer für ein wesentliches Element erfolgreicher Verkehrssicherheitsarbeit. Damit die Verkehrsüberwachung ihren Beitrag für das Ziel der Bundesregierung „Minus 40 % Verkehrstote bis zum Jahr 2020, bezogen auf das Jahr 2010“ leisten kann, ist es notwendig, dass der Bund, die Länder, die Gemeinden und die in der Verkehrssicherheitsarbeit aktiven Verbände Maßnahmen treffen, die bei allen Verkehrsteilnehmern die Akzeptanz für die Einhaltung von Verkehrsregeln sowie die Verkehrsüberwachung erhöhen. Gemäß der Vision Zero und der moralischen und ethischen Verantwortung aller in der Verkehrssicherheit aktiven Akteure müssen diese Maßnahmen auf folgenden Maximen aufbauen:

  • Gezielte Verkehrsüberwachung ist ein unabdingbarer Bestandteil erfolgreicher Verkehrssicherheitsarbeit, der schwere Unfälle verhindert und damit die Menschen vor schwerem Leid bewahrt.
  • Insbesondere Fahrten mit überhöhter Geschwindigkeit und Fahrten unter Alkoholeinfluss sind schwere Regelverstöße, die häufig Verkehrsunfälle nach sich ziehen, die schwerste Folgen für Leib oder Leben haben können.

Forderungen

Der DVR fordert daher von den Ländern, den Polizeibehörden der Länder und den Kommunen (je nach Zuständigkeit),

  1. die Verkehrsüberwachung am Leitbild der Vision Zero auszurichten und schwerpunktmäßig auf die Hauptrisikogruppen und jeweiligen Hauptunfallursachen zu konzentrieren, um so die Zahl der Unfälle mit schweren Folgen zu verringern,
  2. die Überwachung möglichst flächendeckend und für den Einzelnen nicht kalkulierbar zu gestalten,
  3. Sonderaktionen im Bereich der Verkehrsüberwachung kontinuierlich fortzusetzen und weiterzuentwickeln,
  4. die Anzahl allgemeiner Verkehrskontrollen, wo nötig, erheblich zu erhöhen, zumal bei deren Durchführung auch Fahrer, die unter dem Einfluss von Alkohol und/oder Drogen stehen, entdeckt werden können,
  5. die Zusammenarbeit zwischen Polizeibeamten und kommunalen Mitarbeitern in der Verkehrsüberwachung sowie die öffentliche Darstellung der Zusammenarbeit zu intensivieren,
  6. keine weiteren Personaleinsparungsmaßnahmen bei der Polizei im Bereich der Verkehrsüberwachung durchzuführen, damit eine effiziente Verkehrssicherheitsarbeit gewährleistet werden kann,
  7. die Aus- und Weiterbildung der in der Verkehrsüberwachung Tätigen kontinuierlich zu verbessern sowie die Ausrüstung zur Durchführung der Verkehrsüberwachung bundesweit und permanent an die aktuellen Techniken anzupassen. Um diese Maßnahmen gewährleisten zu können, empfiehlt der DVR, verstärkt Forschungsarbeiten im Bereich der Verkehrsüberwachung zu entwickeln und zu fördern. Die empirischen Arbeiten sollten insbesondere auch (Bundes-) Länder vergleichende Analysen beinhalten.

Zudem befürwortet der DVR weiterhin die Durchführung eines Modellversuchs zur „Section Control“ in einem Bundesland, wie es der 47. Deutsche Verkehrsgerichtstag bereits im Januar 2009 empfohlen hat1. Der DVR bittet das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur darum, das für den Modellversuch Erforderliche in die Wege zu leiten.

Der DVR weist darauf hin, dass bei allen Maßnahmen der Verkehrsüberwachung darauf zu achten ist, dass diese von der Öffentlichkeit anerkannt und als sinnvoll akzeptiert werden. Die Überzeugung von der Notwendigkeit derselben ist ausschlaggebend für die nachhaltige Befolgung der Verkehrsregeln und trägt damit besonders effektiv zu einem an den Prinzipien der Verkehrssicherheit ausgerichteten Fahrverhalten bei.

gez.
Dr. Walter Eichendorf
Präsident


1 vgl. den entsprechenden Beschluss des Vorstands des DVR von 2010