Optimierung der Fahranfängervorbereitung

Beschluss vom 30. April 2013 auf der Basis einer Empfehlung des Vorstandsausschusses Erwachsene Verkehrsteilnehmer vom 19. März 2013

Deutscher Verkehrssicherheitsrat – 2013

Erläuterung

Unfälle im Straßenverkehr stellen für junge Menschen im Alter von 18 bis 24 Jahren die Haupttodesursache dar. Obwohl ihr Bevölkerungsanteil nur bei rund acht Prozent liegt, gehören 19 Prozent der im Straßenverkehr Getöteten dieser Altersgruppe an. Mangelnde Erfahrung und in der Jugendlichkeit begründete Verhaltensweisen kombinieren sich zu einem gefährlichen Risiko-Mix.

Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) hat sich am 27. Oktober 2009 für die Erarbeitung und Implementierung eines umfassenden Konzepts zur Ausbildung und Betreuung von Fahranfängern ausgesprochen und die Einrichtung einer interdisziplinären Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines entsprechenden Konzepts empfohlen. Dabei sollen nationale und internationale Erfahrungen berücksichtigt werden. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat hierfür die Bundesanstalt für Straßenwesen beauftragt, ein „Rahmenkonzept zur Weiterentwicklung der Fahranfängervorbereitung in Deutschland“ unter Einbindung gesellschaftlich relevanter Kräfte zu erarbeiten. Die Arbeiten haben 2010 begonnen und wurden vorerst im August 2012 mit der Abgabe eines Berichts zu einem „Rahmenkonzept“ beendet.

Der DVR hat sich außerdem am 27. Oktober 2009 dafür ausgesprochen, dass es Fahrschulen möglich sein soll, ihre Ausbildungsqualität objektiv bewerten zu lassen und ihre Qualität gegenüber den Kunden dokumentieren zu können.

Mit Beschluss vom 26. Oktober 2010 hat der DVR empfohlen, einen bundesweiten, zeitlich befristeten Modellversuch durchzuführen, der zeigen soll, ob die obligatorische Kennzeichnung von Fahrzeugen, die von Inhabern der Fahrerlaubnis auf Probe geführt werden, geeignet ist, zur Reduzierung der nach wie vor erschreckend hohen Unfallbelastung der Gruppe der Fahranfänger beizutragen.

Im Januar 2013 hat sich der 51. Deutsche Verkehrsgerichtstag im Arbeitskreis VII unter dem Titel „Ist die Fahrausbildung noch zeitgemäß?“ intensiv mit der Weiterentwicklung der Fahranfängervorbereitung auseinandergesetzt und zielführende Empfehlungen verabschiedet. Diese sehen u.a. eine Effizienzsteigerung der Fahrschulausbildung, die Optimierung des „Begleitenden Fahrens“ sowie neue Maßnahmen für die Hochrisikophase vor.

Dazu wurde beim Parlamentarischen Abend des DVR und der Deutschen Verkehrswacht (DVW) am 20. Februar 2013 einvernehmlich festgestellt, dass die Fahrausbildung in Deutschland den aktuellen pädagogischen Standards angepasst werden müsse. Dazu zählen eine schrittweise oder mehrstufige Fahrausbildung mit Verlängerung der Lernzeiträume und eine gute Vor- und Nachbereitung der Fahrstunden. Dabei müssen die Fahranfänger viele Möglichkeiten bekommen, selbst Rückmeldungen über ihr Fahrverhalten geben zu können und Rückmeldungen zu erhalten. Hierbei wurde die Bedeutung von Feedbacksystemen und Lernstandskontrollen unterstrichen sowie der Ausbau der erfolgreichen Maßnahme „Begleitetes Fahren“ durch Erweiterung der Altersgrenzen angeregt.

Beschluss

Der DVR begrüßt ausdrücklich die Empfehlungen des Arbeitskreises VII des 51. Deutschen Verkehrsgerichtstages. Dabei stellt der DVR fest, dass Qualität ihren Preis hat. Zwar muss der Erhalt der Fahrerlaubnis bezahlbar bleiben, ist aber in der Regel ein lebenslang erhaltenes Rechtsgut. Der DVR empfiehlt vor dem Hintergrund der vorliegenden Erkenntnisse die intensive Bearbeitung folgender Aspekte:

  1. Effizienzsteigerung der Fahrschulausbildung durch zeitnahe Erarbeitung und verbindliche Einführung eines Referenzcurriculums mit Lernstandserfassung und –kontrollen.
  2. Verbesserte Aus- und Weiterbildung der Fahrlehrer sowie Qualitätssicherung des Fahrschulunterrichts auf Basis bestehender und weiter zu entwickelnder wissenschaftlich begründeter Standards – auch zwecks der Dokumentation der Ausbildungsqualität gegenüber den Kunden.
  3. Ausbau des „Begleiteten Fahrens“ durch Erweiterung des Alterskreises (z.B. Absenkung des Eingangsalters auf 16 Jahre, Konzeption und Einführung unterstützender Begleiterregelungen).
  4. Zeitnahe Erarbeitung und verbindliche Einführung einer Monitoring-Phase nach Fahrerlaubniserhalt (standardisierte, vergleichende Rückmeldungen zur Fahrkompetenz).
  5. Zeitnahe Berücksichtigung des Einsatzes von (elektronischen) Feedbacksystemen (Begleiter) und Einführung von Schutzvorkehrungen (z.B. Fahranfängerkennzeichen).

gez.
Dr. Walter Eichendorf
Präsident