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Sonderrolle Cannabis?
Trennen von Konsum und Fahren

Der Gesetzgeber hat klar definiert: Wer (harte) Drogen konsumiert oder von ihnen abhängig ist, ist ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeuges. Eine Ausnahme gilt für den Konsum von Cannabis. Hier unterscheidet der Gesetzgeber zwischen regelmäßigem und unregelmäßigem Konsum. Vorstellbar ist, dass jemand, der unregelmäßig Cannabis konsumiert, Konsum und Fahren trennen kann.

Ein Gutachter von einer MPU-Stelle hat während einer Informationsveranstaltung auf die Frage, was ein Klient denn machen müsse, um plausibel darzustellen, dass er Cannabiskonsum und Autofahren trennen könne, folgendes geantwortet:

  1. Der Klient müsse ca. 10 Jahre bei demselben Dealer kaufen.
    Meint: Er müsse sichergehen können, dass der Dealer zuverlässig ist und beispielsweise nichts beimengt.
  2. Der Klient müsse seit ca. einer ähnlich langen Zeit immer denselben Stoff kaufen, wissen dass er nicht genmanipuliert ist und immer die gleiche Qualität hat.
    Meint: Er weiß, wie die Droge wirkt. Er weiß worauf er sich einlässt.
  3. Der Klient hat ein Labor an der Hand, bei dem er jedes Mal die gekauften Drogen analysieren lässt.
    Meint: Er kennt damit wirklich alle Inhaltstoffe und kann die Vergleichbarkeit zu den vorherigen Käufen herstellen.
  4. Der Drogenkonsum findet beispielsweise auf der Zugspitze statt.
    Meint: Eine spontane Autofahrt unter Drogeneinfluss kann nicht stattfinden.
  5. Der Klient bleibt eine Woche auf der Zugspitze und er verspricht dem Gutachter, nur am ersten Tag Cannabis zu konsumieren. Meint: Es bleibt genügend Zeit, damit der Stoff aus dem Körper abgebaut ist.

Ein sicheres Trennen von Fahren und Cannabiskonsum ist folglich nur unter ganz außergewöhnlichen Umständen möglich! 

 

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