Info-Portal Drogen im Straßenverkehr
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Drogen und Straßenverkehr

Medikamente und Straßenverkehr
Die Anzahl der (entdeckten) Drogenfahrten hat in den letzten Jahren seit 2000 immer mehr zugenommen. Waren es im Jahr 2004 noch 24.700, wurden im Jahr 2009 bereits 29.700 Drogenfahrten registriert. 2021 waren es sogar rund 36.882 Zuwiderhandlungen im Zusammenhang mit berauschenden Mitteln im Straßenverkehr.1 Dass die Zahl der entdeckten Drogenfahrten angestiegen ist und dass die Zahl der Fahrerlaubnisentziehungen aufgrund von „anderen berauschenden Mitteln“ zugenommen hat, hat unterschiedliche Ursachen:

  • Gesetzliche Veränderungen
  • Schulung von Polizeibeamten im Bereich der Drogenerkennung und Ahndung
  • Verbesserung der Drogenschnelltests
  • Verbesserung der Laboranalytik

Einen Hintergrund der geschilderten Entwicklung liefern die politischen und fachlichen Auseinandersetzungen in den 1990er Jahren. Ziele und Inhalte der damaligen Diskussionen betrafen unter anderem die rechtliche Angleichung von Alkohol- und Drogenkonsum im Straßenverkehr. Bis dahin konnten Fahrten unter Drogeneinfluss nur geahndet werden, wenn eine Fahruntüchtigkeit vorgelegen hatte. Dagegen galten bei Alkoholfahrten Grenzwerte. Beispielsweise konnte jemand mit mehr als 0,8 Promille am Steuer auch ohne dass er Ausfallerscheinungen hatte bestraft werden.

In Folge der fachlichen Diskussionen traten Ende der 1990er Jahre neue gesetzliche Regelungen in Kraft. So wurde der §24 StVG (Straßenverkehrsgesetzt) ergänzend geändert. Demnach begeht jemand eine Ordnungswidrigkeit, der unter dem Einfluss von Drogen (Anlage §24 StVG) ein Kraftfahrzeug führt. Dabei reichte zur damaligen Zeit allein der Nachweis im Blut aus. Es galt sozusagen die 0,0-Grenze. Später wurden Grenzwerte für die in der Anlage aufgeführten Drogen/Substanzen eingeführt. Bei Werten oberhalb dieser Mindestnachweismengen wird von einer potentiellen Fahruntüchtigkeit ausgegangen. Die sog. Grenzwertkommission, die die Bundesregierung zum Thema „Drogen und Straßenverkehr“ berät, geht von folgenden Werten aus (Tabelle § 24 a Abs. 2 StVG Grenzwerte).

Eine weitere wichtige gesetzliche Veränderung wird im StVG § 2 Absatz 12 beschrieben. Demnach kann die Polizei der Fahrerlaubnisbehörde Mitteilung machen, wenn sie Hinweise auf Eignungszweifel eines Fahrers hat. Die Fahrerlaubnisbehörde wir dann handeln und entweder eine ärztliche Untersuchung oder eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) anordnen.

Gemäß der Auflistung durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) wurden im Jahre 2021 von den Begutachtungsstellen für Fahreignung 90.863 Medizinisch-Psychologische Untersuchungen durchgeführt. Wenn alle Untersuchungsanlässe im Zusammenhang mit Drogen oder Medikamenten zusammengefasst werden [also Untersuchungsanlass: Nur Drogen/Medikamente (30 %), in Kombination mit Alkohol (1,9 %) oder in Kombination mit allgemeinen Verkehrsauffälligkeiten (2,3 %)], wurden 35 % aller Untersuchungen im Zusammenhang mit Drogen oder Medikamenten durchgeführt. Im Vergleich dazu beschäftigten sich 25 % der Begutachtungen mit Fahrern, die erstmalig mit Alkohol im Straßenverkehr aufgefallen waren.

Ob ein Fahrer alkoholisiert ist, ist bei einer Polizeikontrolle relativ einfach am Geruch (Fahne) zu erkennen. Drogenkonsum ist dagegen schwieriger zu erkennen. Dass Drogenfahrten in den letzten Jahren eher entdeckt werden und damit häufiger in der Statistik auftauchen, liegt vor allem daran, dass Polizeibeamte intensiv geschult wurden. Grundlage dafür ist das Schulungsprogramm „Drogenerkennung im Straßenverkehr“ der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), welches auf der Basis der Zusammenarbeit von verschiedenen Experten speziell für die Belange der Polizei entwickelt wurde. Auch die verbesserten Drogenschnelltest-Verfahren sowie eine ausgefeilte Laboranalytik haben zu einer höheren Entdeckungswahrscheinlichkeit geführt.

Die Dunkelziffer der unentdeckten Drogenfahrten ist dennoch vermutlich sehr hoch. In einer 2011 veröffentlichten Befragungsstudie der Unfallforschung der Deutschen Versicherungswirtschaft (UDV) gaben 29 % der befragten Gymnasiasten und Diskothekenbesucher an, selten bis sehr häufig unter Drogeneinfluss zu fahren. Immerhin 27 % der Befragten gaben an, dass bei Polizeikontrollen ein vorausgegangener Drogenkonsum nicht entdeckt wurde und 8 % bekannten sich dazu, auch schon einmal während der Fahrt Drogen konsumiert zu haben. Laut Statistischem Bundesamt kamen im Jahr 2021 insgesamt 3.237 Verkehrsteilnehmer durch den Einfluss von Drogen in Deutschland zu Schaden. 53 Menschen wurden getötet, weitere 796 Personen schwer verletzt.2

Auf dieser Webseite geht es vor allem um illegale Drogen. Ziel dieses Portals ist es nicht, das Thema Drogenkonsum ethisch oder moralisch zu bewerten. Es soll auch auf eine Diskussion einzelner Studien verzichtet werden, inwiefern verschiedene Drogen in geringen Dosen durch eine gesteigerte physiologische Leistungssteigerung die Fahrtüchtigkeit positiv beeinflussen oder nicht.

Fakt ist, dass der Konsum von (legalen oder illegalen) Drogen oder zentral wirkenden Medikamenten und eine darauf folgende Fahrtätigkeit sich einander ausschließen. Eine interessante Frage wäre aber beispielsweise, ob man am Samstag Drogen konsumieren und am darauffolgenden Sonntag oder Montag wieder unproblematisch fahren kann?

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1 Statistisches Bundesamt (2022): Fachserie 8 Reihe 7, 2021, S. 320

2 ebd., S. 319

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