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Empfehlungen des Deutschen Verkehrsgerichtstages

Goslar, 1. Februar 2010 – Der 48. Deutsche Verkehrsgerichtstag vom 27. bis 29. Januar 2010 in Goslar hat wichtige Empfehlungen im Bereich der Verkehrssicherheit auf den Weg gebracht. In sechs Arbeitskreisen diskutierten rund 1.800 Experten unter anderem Fragen zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis sowie zum Unfallrisiko bei jungen Fahrern oder zur Umsetzung des neuen EU-Verkehrssicherheitskonzeptes.

Dem Ziel des europäischen Verkehrssicherheitsprogramms, die Zahl der Getöteten im Straßenverkehr bis 2020 um 40 Prozent zu senken, schloss sich der Verkehrsgerichtstag an. Einheitliche Definitionen, etwa für Schwerverletzte, sowie eine gemeinsame Datenbasis zur Erfassung von Unfällen seien dabei unerlässlich. Weiterhin sprach sich der Arbeitskreis für den Einsatz und die Weiterentwicklung sicherheitsfördernder Fahrerassistenzsysteme aus. Auch der Einbau von Tempo-Warnsystemen und so genannten Alkolock-Mechanismen, die den Start von Fahrzeugen durch alkoholisierte Fahrer verhindern, fand Zustimmung.

Um das Unfallrisiko junger Fahrer zu senken, sollen bewährte bestehende Ansätze in der Fahrausbildung weiter optimiert und neue Maßnahmen eingeführt werden. So habe der Führerscheinerwerb ab 17 Jahren bei Begleitung durch einen Erwachsenen bereits zu einem verringertem Unfallrisiko der Zielgruppe geführt und soll gesetzlich verankert werden. Auch empfahl der Arbeitskreis eine weitere Intensivierung der erzieherischen Präventionsarbeit, insbesondere im Bereich Risikobewusstsein und Aufklärung über Folgen von Fehlverhalten, auch an Schulen. Wissen um Gefahrerkennung und -vermeidung soll bereits in der Fahrausbildung vertieft und dabei theoretische und praktische Ausbildung stärker miteinander verbunden werden, etwa durch den Einsatz multimedialer Lernplattformen.

Die Nutzung von Fahrerassistenzsystemen und damit die Reduzierung des technisch bedingten Unfallrisikos bei jungen Autofahrern kann nach Expertenmeinung durch finanzielle Anreize attraktiver gemacht werden.

Das Verfahren der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) bezeichneten die Experten des Verkehrsgerichtstages als grundsätzlich wichtiges und bewährtes Instrument zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit. Testverfahren und Maßnahmen zur Überprüfung der Fahreignung sollten jedoch weiter entwickelt und regelmäßig wissenschaftlich überprüft werden.

Verstöße bei Geschwindigkeit und Gurtpflicht sowie Verstöße im fließenden Verkehr seien bedeutende Unfallfaktoren, so die Experten. Die Verfolgung dieser Vergehen ist für die Verkehrssicherheitsarbeit auch weiterhin unverzichtbar.

Den Originalwortlaut der Beschlüsse finden Sie auf der Webseite der Deutschen Akademie für Verkehrswissenschaft e.V. unter www.deutsche-verkehrsakademie.de.


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