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Tschechien: Verstärkte Alkoholkontrollen
München, 4. Februar 2010 – Bei allgemeinen Verkehrskontrollen der tschechischen Polizei werden ab sofort auch Alkoholkontrollen durchgeführt. Darauf weist das Bayerische Staatsministerium des Innern hin. Eine Verweigerung der Alkoholkontrolle kann ein Bußgeld von bis zu 2.000 Euro, ein zweijähriges Fahrverbot in Tschechien sowie die Vorführung bei einem Amtsarzt zur Folge haben.
Die verstärkten Prüfungen wurden angeordnet, nachdem die Zahl der schweren Verkehrsunfälle im Zusammenspiel mit Alkohol stark angestiegen war. Im Verdachtsfall können die Kontrollen auch auf die Feststellung der Fahrtüchtigkeit nach Einnahme anderer Suchtmittel erweitert werden. In Tschechien gilt ein absolutes Alkoholverbot im Straßenverkehr.
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