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Kaum Verstöße wegen unangepasster Bereifung im Winter

Flensburg, 2. Februar 2010 – Zwar gibt es keine allgemeine Winterreifenpflicht, doch ist die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen den Wetterverhältnissen anzupassen. Wer dies etwa im Winter missachtet und dadurch andere behindert, muss mit einem Bußgeld von 40 Euro und einem Punkt im Verkehrszentralregister (VZR) rechnen. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) meldet für den Zeitraum vom 1. Oktober 2008 bis 30. September 2009 insgesamt 473 Fälle, in denen Autofahrer ohne wettergerechte Ausrüstung ihrer Fahrzeuge unterwegs waren.

Die Mehrheit der Verstöße entfällt mit 202 Mitteilungen auf Nordrhein-Westfalen, das zum Stichtag 1. Januar 2009 mit über 10,3 Millionen Kraftfahrzeugen auch den größten Fahrzeugbestand der Bundesländer aufweist.

Quelle: KBA


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