Driver Improvement
Beratung und Rehabilitationsprogramme zur Förderung der Fahreignung
Dipl. Psych. Katrin Aydeniz
(Impuls GmbH, Köln)
Die „Fahrleistungsverbesserung“ ist ein Thema seit Beginn der Motorisierung. Um 1915 befasste man sich mit der Auswahl von Straßenbahnfahrern und Lokomotivführern, nach dem Zweiten Weltkrieg überprüfte man Leistungseinschränkungen und Kompensationsmöglichkeiten bei Kriegsversehrten.
Nach 1950 stand im Zusammenhang mit der rapide wachsenden Motorisierung die Diagnostik verhaltensrelevanter oder „charakterlicher“ Eignung im Zusammenhang mit Verkehrsauffälligkeiten im Fokus der damals ersten neu gegründeten Medizinisch Psychologischen Institute. Mitte der 70er Jahre etablierte sich ein neues Arbeitsfeld im Bereich der Verkehrspsychologie, die rehabilitative Nachschulung. Seit Mitte der 90er Jahre boomt die auf die MPU vorbereitende Verkehrstherapie – aber trotzdem findet eher nur die Minderheit der Betroffenen auf Anhieb einen effizienten Weg, um ihre Eignungszweifel auszuräumen.
Woran liegt das? Weder Polizei, noch Gerichte oder Behörden sind verpflichtet, verkehrsauffällige Kraftfahrer darüber zu informieren, welche Schritte notwendig und/oder hilfreich sind, um die Fahrerlaubnis wieder zu erlangen. Die Verantwortung dafür liegt ausschließlich bei den Betroffenen selbst! Diese laufen aber oft Gefahr, die MPU nicht zu bestehen, wenn sie sich nicht zuvor rechtzeitig und umfassend informieren (Im Jahr 2009 sind 38.475 von insgesamt 106.082 Gutachten negativ beurteilt worden, also 36%).
Aber selbst bei denjenigen, die sich umgeschaut haben, z.B. im Internet oder bei dem Besuch eines Informationsabends, kann die Irritation nicht ausgeräumt werden. Zwar wissen diese Kunden danach, wie eine MPU abläuft, wie viel sie kostet, dass vielleicht ein Abstinenznachweis erforderlich ist und dass das Risiko besteht durchzufallen, aber sie wissen immer noch nicht konkret, wo sie ganz persönlich was tun können, um für sich die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, ein positives Gutachten zu bekommen.
Anders als bei der MPU, die nur bei ausgewählten und vom Bundesamt für Straßenverkehrswesen (BASt) akkreditierten Trägern durchgeführt werden kann, steht der verkehrstherapeutische Vorbereitungsmarkt unter keiner externen Kontrolle, so dass eine Vielzahl von Angeboten existiert, deren Qualität der Kunde nicht einzuschätzen in der Lage ist.
Durchaus nachvollziehbar ist vor diesem Hintergrund, dass niedrige Preise, Maßnahmen von kurzer Dauer und „MPU Bestehensgarantien“ für den unbedarften Hilfesuchenden die verlockendsten Kriterien bei der Auswahl einer Vorbereitung darstellen.
Wenn die Begutachtung danach dennoch negativ ausfällt, ist es allerdings schon zu spät und bei den Betroffen wächst das Misstrauen, dass das ganze „Geschäft mit der MPU“ nur Geldmacherei ist. Seriöse verkehrstherapeutische Anbieter machen deshalb darauf aufmerksam, dass in jedem Fall
- ein wissenschaftliches therapietheoretisches Behandlungskonzept (Kompetenz und Seriosität)
- eine fortlaufende Evaluation (zur Erfolgskontrolle) und
- eine Zertifizierung (zur Sicherstellung, dass der Kunde auch bekommt, was er unterschrieben hat)
vorliegen muss.
Zur Einschätzung im konkreten Fall, ob es sich bei einer Maßnahme um ein seriöses Angebot handelt, empfiehlt sich folgende Checkliste:
- MPU-Beratungsgespräch vor der Verkehrstherapie durch einen neutralen Verkehrspsychologen (nicht der Verkehrstherapeut selbst) mit ausführlichem Beratungsprotokoll
- kostenfreies Vorgespräch mit dem Therapeuten, um einschätzen zu können, „ob die Chemie stimmt“
- kleine Arbeitseinheiten
- mehrere Therapiesitzungen
- über mehrere Monate
- Michung aus Einzel- und Gruppensitzungen
- offene Gruppen (so dass neue und Prozess-erfahrene Kunden aufeinander treffen)
- symptomspezifische Gruppen (nach Substanz gebundenen und verkehrs-/strafrechtlichen Auffälligkeiten getrennt)
Sobald der Betroffene eine seriöse Vorbereitungsmaßnahme gefunden hat, beginnt eine spannende Zeit: Er erfährt, dass seine Verkehrsauffälligkeit nichts mit seiner Fahrfähigkeit oder seinem Führerschein zu tun hat, sondern vielmehr mit in seiner Persönlichkeit verankerten Schwachstellen. Diese konnte er nicht kontrollieren, weil sie ihm selbst noch nicht bewusst waren. Deshalb hat der Betroffene auch im Straßenverkehr seine Kontrolle abgegeben.
Im Rahmen einer Verkehrstherapie gilt es, diese persönlichen Schwachstellen heraus zu kristallisieren und zu verändern. Diese Veränderungen müssen im Therapieprozess stabilisiert werden, um auf Dauer deliktfrei zu bleiben. Sobald einem Betroffenen das gelungen ist, wird er die MPU weitgehend problemlos bestehen. Es gibt Therapieanbieter, bei denen die Bestehensquote bei 90 bis 94% liegt. Zum Vergleich: Im Jahr 2009 sind 53.896 von insgesamt 106.082 Gutachten positiv beurteilt worden, also 51%.
Sonderfall: Kurse zur Wiederherstellung der Fahreignung nach einer MPU
In 13% aller Gutachten aus dem Jahr 2009 ist entschieden worden, dass „Restbedenken“ nicht ausgeräumt werden konnten. In diesen Fällen wird die Empfehlung zur Teilnahme an einem Kurs zur Wiederherstellung der Fahreignung gemäß §70 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) ausgesprochen. In diesen Fällen ist die Kursteilnahme verpflichtend, damit ein Fahrer seine Fahrerlaubnis dann ohne weitere MPU neuerteilt bekommt. Die in der Fahrerlaubnisverordnung berücksichtigten Rehabilitationsmaßnahmen und deren Trägerorganisationen
bedürfen einer Anerkennung durch die Bundesländer und werden zudem durch die BASt fortlaufend qualitätsbegutachtet. Sie unterliegen dadurch in Analogie zur MPU selbst einer Kontrollinstitution, die ein unseriöses Arbeiten in diesem Bereich ausschließt.
Dipl. Psych. Katrin Aydeniz
Fachliche Leiterin
MPU-Vorbereitung Impuls GmbH
Komödienstraße 11
50667 Köln

Kurzfassung des Vortrags (221 kB)
Präsentation (1,1 MB)
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