Feiern ohne Folgen

Nach Volksfestbesuchen gilt: Wer fährt, trinkt nicht und wer trinkt, fährt nicht

Bonn, 14. September 2012 (DVR) – Das Münchener Oktoberfest und die Canstatter Wasn sind jedes Jahr im Herbst ein bunter Treffpunkt für Millionen Menschen. Auch viele Weinfeste laden in dieser Zeit zum Feiern ein. Die Maß Bier oder der Schoppen Wein gehören für viele Besucher der Volksfeste dazu. Kein Problem, so lange Auto, Motorrad oder Fahrrad nach dem Alkoholkonsum stehen bleiben. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) warnt davor, mit zweierlei Maß zu messen. Allzu leicht wird die eigene Fahrtüchtigkeit nach „ein, zwei Bierchen“ überschätzt oder sich an die 0,5 Promille-Grenze „herangetrunken“. Beides ist leichtsinnig und kann zu schweren Verkehrsunfällen führen.

Bereits bei einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 0,2 Promille lässt die Leistungsfähigkeit des Fahrers merklich nach und das Unfallrisiko steigt. Während der Volksfeste verstärkt die Polizei die Verkehrskontrollen. Wer mit 0,5 Promille Blutalkoholgehalt am Steuer angetroffen wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit 500 Euro Bußgeld, vier Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen.

Verhält sich der Fahrer verkehrsauffällig oder kommt es alkoholbedingt zum Unfall, handelt es sich bereits ab 0,3 Promille um eine Straftat. Dies zieht eine Geldstrafte sowie einen sechsmonatigen Entzug der Fahrerlaubnis nach sich.

Die Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit liegt bei 1,1 Promille. Wer derart stark alkoholisiert ein Kraftfahrzeug fährt, riskiert einen Entzug der Fahrerlaubnis von mindestens sechs Monaten Dauer, eine Geld- oder Freiheitsstrafe sowie sieben Punkte im Verkehrszentralregister (VZR). Radfahrer werden ab 1,6 Promille als absolut fahruntüchtig eingestuft und müssen eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) durchlaufen. Der DVR empfiehlt, auf öffentliche Verkehrsmittel oder das Taxi umzusteigen.

Vorsicht ist bei „Hausmitteln“ angesagt, die am Morgen danach schnell wieder nüchtern machen sollen. Der Körper baut nur etwa 0,1 Promille Alkohol im Blut pro Stunde ab – beschleunigen lässt sich dieser Prozess nicht. Auch mit Restalkohol im Blut gilt deswegen: Hände weg vom Steuer.

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TIPPS

Sicherheitstrainings für Motorradfahrer
www.dvr.de/sht
Verkehrssicherheitsprogramme für Radfahrer
verkehrssicherheitsprogramme.de

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