„Es gibt kein Recht auf zu schnelles Fahren“
DVR-Presseseminar zum Thema „Regelbefolgung“

Interessierte Medienvertreter beim Presseseminar (Foto > GWM)
Wer eine sinnvolle und notwendige Regel aufstellt, hat noch nicht die Gewähr, dass sie auch eingehalten wird. Die vielen zigtausend Regelübertretungen im Straßenverkehr pro Tag – geahndete und nicht geahndete – belegen dies eindrucksvoll. Angesichts der Tatsache, dass sich alle 14 Sekunden ein Unfall auf deutschen Straßen ereignet, dass jede Stunde 45 Personen verletzt werden und täglich elf Menschen ihr Leben verlieren, verhalten sich zu viele Verkehrsteilnehmer nicht regelgerecht, so der Tenor beim DVR-Presseseminar am 14. und 15. November 2011 zum Thema „Recht und Regelbefolgung“ in Bonn.
Verkehrsüberwachung
Warum beispielsweise hält sich immer noch hartnäckig das Gerücht, dass Verkehrsüberwachung durch Polizei oder Kommunen Abzocke sei? Professor Dr. Dieter Müller von der Hochschule der Sächsischen Polizei widmete sich in seinem Referat dem „Stiefkind Verkehrsüberwachung“ und den Rechtsgrundlagen und Realitäten in der Verkehrsüberwachung von Polizei und Kommunen. Zu Beginn betonte er, dass das wichtigste Ziel der Überwachung des Straßenverkehrs die Erhöhung der Verkehrssicherheit sei. Sie schütze vor allem Hilfsbedürftige und schwächere Verkehrsteilnehmer und sei ein Grundrechtsschutz.
Das Bundesverfassungsgericht bezog im Jahr 2010 Stellung zur staatlichen Aufgabe der Verkehrsüberwachung: „Zweck derartiger Maßnahmen der Verkehrsüberwachung ist die Aufrechterhaltung der Sicherheit des Straßenverkehrs und damit – angesichts des zunehmenden Verkehrsaufkommens und der erheblichen Zahl von Verkehrsübertretungen – der Schutz von Rechtsgütern mit ausreichendem Gewicht. Das Interesse der Allgemeinheit an der Sicherheit des Straßenverkehrs steht auch im Zusammenhang mit dem aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ableitbaren Auftrag zum Schutz vor erheblichen Gefahren für Leib und Leben.“

Professor Dr. Dieter Müller (Hochschule der Sächsischen Polizei) (Foto > GWM)
Nicht angepasste Geschwindigkeit ist die Hauptunfallursache bei Unfällen mit Personenschaden. Mehr noch: Sie verursacht auch die schlimmsten Unfälle. Etwa 40 Prozent der Todesopfer gehen auf die Unfallursache „nicht angepasste Geschwindigkeit“ zurück. „Kein Mensch muss schneller fahren als erlaubt und kein Mensch hat das Recht auf überhöhte Geschwindigkeit“, sagte Professor Müller. Wer aber von „Abzocke“ spreche im Zusammenhang mit der Überwachung des Straßenverkehrs, der tue so, als habe er ein Recht auf dieses „Kavaliersdelikt“.
Verkehrssicherheitsarbeit sei, so Professor Müller, keine isolierte Aufgabe der polizeilichen und kommunalen Verkehrsüberwachung, sondern ein gesamtgesellschaftliches Thema, das eines breiten Verständnisses ebenso bedarf wie einer – durchaus konstruktiv-kritischen – Begleitung durch Medien, Institutionen und Verbände.
„Eine Regelbefolgung durch Verkehrsteilnehmer kann der Staat allerdings nur dann erwarten, wenn die Normen allgemein bekannt sind, wenn deren Sinn verstanden wird, wenn sie in einem fairen Rahmen stattfinden und wenn sie nicht missbraucht werden für andere Zwecke als die der Verkehrssicherheit“, stellte der Jurist fest.
In die gleiche Kerbe schlug Dr. Detlev Lipphard, Referent für Straßenverkehrstechnik beim DVR. Wenn es um die Geschwindigkeitskontrollen gehe, werde – wenn auch unterschwellig – die Berichterstattung in manchen Medien gerne mit dem Vorwurf der „Abzocke“ garniert. Es werden dann Begriffe wie „Radarfalle“ benutzt und das Bild des in seinen Mobilitätsbedürfnissen allzu ausgebremsten Autofahrers gezeichnet.

Dr. Detlev Lipphard (DVR) (Foto > GWM)
Polizei und Kommunen orientierten sich bei der Auswahl ihrer Messstellen zum einen am Unfallgeschehen, indem vorrangig an geschwindigkeitsbedingten Unfallhäufungen geblitzt werde. Zum anderen gehe es um den Schutz von Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen oder Seniorenheimen. „Tempokontrollen sollten immer mit Informationen der Öffentlichkeit einhergehen, um eine möglichst hohe Akzeptanz zu erreichen. Überwachung ist kein Selbstzweck, sondern bietet Schutz für alle. Die Zeiten, in denen Rasen als Kavaliersdelikt angesehen werden konnte, sind vorbei“, so Dr. Lipphard abschließend.
Generelles Tempolimit auf Autobahnen
Auf der Basis einer aktuellen Untersuchung zur Verkehrssicherheit auf Deutschen Autobahnen (Deutsche Hochschule der Polizei) forderte Polizeidirektor Martin Mönnighoff die schnellstmögliche Einführung eines generellen Tempolimits auf Autobahnen.
„Derzeit ist nur rund ein Viertel aller Bundesautobahnen mit einem Tempolimit versehen. Die zur Steigerung der Verkehrssicherheit in den letzten Jahren verfügten Tempolimits haben in den örtlich begrenzten Bereichen dazu geführt, dass die Anzahl und besonders die Schwere der Verkehrsunfälle dort zurückgegangen sind“, machte Mönnighoff deutlich.
Bei einem Vergleich der Bundesautobahnen mit Bundes-, Landes- und Kreisstraßen wurde in der Untersuchung festgestellt, dass im Jahr 2010 pro tausend Straßen-Kilometer die meisten Verkehrsteilnehmer auf Autobahnen getötet würden. Von den insgesamt 430 Menschen, die auf Autobahnen ihr Leben lassen mussten, wurden 284 auf Streckenabschnitten ohne Begrenzung getötet. Die 65,5 Prozent freien Streckenabschnitte auf Bundesautobahnen mit der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h seien, so Mönnighoff, also alles andere als sicher. Damit sei Deutschland auch das einzige Land in Europa, das kein generelles Tempolimit auf Autobahnen verfügt habe, obwohl nach Meinung von Fachleuten bei einem Tempolimit mit bis zu 20 Prozent weniger Toten auf Autobahnen zu rechnen sei.

Martin Mönnighoff (Deutsche Hochschule der Polizei)
(Foto > GWM)
Mönnighoff kritisierte, dass es in Deutschland keine aktuellen Erkenntnisse über die Durchschnittsgeschwindigkeiten auf Deutschen Autobahnen gebe. Die letzte wissenschaftliche Untersuchung aus dem Jahre 1995 ermittelte als Durchschnittsgeschwindigkeit 135 km/h, was damals schon über der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h gelegen habe.
Mönnighoff schlussfolgerte aus der Untersuchung, dass bei einem Tempolimit die Verkehrssicherheit steigen und die Verletzungsschwere sinken würde, dass der Verkehrsfluss verbessert, die Staugefahr sinken, die Differenzgeschwindigkeiten geringer und Aggressionen abnehmen würden. Auch ältere Menschen würden sich wieder vermehrt trauen, auf der Autobahn zu fahren. Die subjektive Sicherheit jedes Verkehrsteilnehmers würde steigen.
Schärfere Vorschriften?
Kann die Verkehrssicherheit durch schärfere Vorschriften erhöht werden? Dieser Frage widmete sich Professor Dr. Gerrit Manssen und kam zu dem Schluss, dass wichtiger als schärfere Gesetze eine schärfere Überwachung sei. Gleichwohl müsse der Unwertgehalt von Taten auch in Sanktionsanordnungen zum Ausdruck kommen. Geschwindigkeitsverstöße seien in Deutschland noch zu sehr „Kavaliersdelikte“.
Vernünftige Vorschläge zur Erhöhung der Verkehrssicherheit seien verfassungsgemäß. Dazu gehörten die Erhöhung der Bußgelder auf das Niveau anderer Staaten wie Schweden, Niederlande oder des Vereinigten Königreiches. Der Bußgeldkatalog müsse reformiert werden und Geschwindigkeitsverstöße müssten stärker sanktioniert werden. Außerdem müsse ein Straftatbestand geschaffen werden: „Deutliches Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit“. Professor Manssen sprach sich außerdem für die Einführung einer finanziellen Halterhaftung für Verstöße im fließenden Verkehr und für Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Autobahnen aus.
