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Gegenanzeigen

Eine Gegenanzeige ist eine Gegebenheit, bei der man ein bestimmtes Arzneimittel nicht einnehmen sollte, da es sonst zu gefährlichen, gesundheitlichen Schäden kommen kann.

Bestimmte Erkrankungen (z. B. Allergien) schließen beispielsweise die Anwendung eines Mittels mit einem bestimmten Wirkstoff aus. Wenn in der Vergangenheit schon einmal auf einen bestimmten Wirkstoff allergisch reagiert wurde, sollte die erneute Einnahme dieses Stoffes vermieden werden. Auch kann die Anwendung einzelner Medikamente während einer Schwangerschaft kontraindiziert sein.

Unter bestimmten Umständen (relativer Kontraindikation), kann es für den Arzt notwendig oder sinnvoll sein, trotz der Gegenanzeigen und unter Berücksichtigung von Kosten und Nutzen für den Patienten, ein Medikament trotzdem anzuwenden. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn ein vergleichbarer Wirkstoff nicht zur Verfügung steht.

Achtung!
Nicht alle Gegenanzeigen sind auf dem Beipackzettel aufgeführt. Sind Sie unsicher, ob sie ein Medikament einnehmen dürfen, besprechen sie dies mit ihrem Arzt oder ihrem Apotheker. Scheuen Sie sich nicht. Beide sind gesetzlich dazu verpflichtet, Sie zu beraten.

Arzt oder Apotheker werden dann gegebenenfalls ein anderes Arzneimittel oder eine alternative Behandlung empfehlen.

 

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