1 ... Kinder im Auto mitnehmen

Kinder im Auto mitnehmen
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  • In Deutschland ist der Gebrauch eines Kindersitzes gesetzlich vorgeschrieben. Die Kindersitzpflicht gilt für Ihr Kind solange es kleiner ist als 150 cm oder jünger als 12 Jahre.
  • Auch die Norm eines Kindersitzes ist gesetzlich festgelegt. Zurzeit sind drei Normen zugelassen: UN ECE Reg. 44/03, UN ECE Reg. 44/04 und UN ECE Reg. 129. Achten Sie beim Kauf auf die orangefarbene Prüfplakette am Kindersitz.
  • Je nach Alter und Körpergröße des Kindes eignen sich unterschiedliche Mitnahmesysteme.
  • Ein Kindersitz kann ein Kind nur EINMAL bei einem Unfall schützen. Gebrauchte Kindersitze sollten Sie daher nur dann verwenden, wenn Sie sicher sein können, dass der Kindersitz zuvor in keinen Unfall verwickelt war.

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2 ... Zwischen parkenden Autos

2 ... Zwischen parkenden Autos
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  • Wenn möglich, sollte Ihr Kind nicht zwischen Sichthindernissen (wie z.B. parkenden Autos) auf die Straße treten, um die Fahrbahn zu überqueren. In manchen Gegenden parken am Straßenrand allerdings so viele Fahrzeuge, dass es keine Alternative gibt.
  • Für ein kleines Kind ist eine solche Situation im Straßenverkehr allein noch nicht zu bewältigen. Mit einem älteren Grundschulkind können Sie diese Situation besprechen und auch praktisch üben.
  • Wenn es in der Umgebung keine Ampel oder Zebrastreifen gibt, sollte sich Ihr Kind eine möglichst große Lücke zwischen den parkenden Autos suchen. Dann sollte es so weit vorgehen, dass es durch das Vorbeugen des Oberkörpers auf die Straße blicken kann (Sichtlinie). Zeigen Sie Ihrem Kind, wie es den Verkehr überblicken kann, ohne dabei auf die Straße zu treten. Auch beim Überqueren der Straße sollte Ihr Kind weiter nach links und rechts schauen.

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3 ... Der Fahrradhelm

3 ... Der Fahrradhelm
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  • Beim Radfahren sollte Ihr Kind immer einen Fahrradhelm tragen. Bei Unfällen und Stürzen kann ein Fahrradhelm wirksam vor schweren Kopfverletzungen schützen.
  • Vor dem Kauf sollte der Fahrradhelm immer anprobiert werden. Der Helm sollte fest am Kopf Ihres Kindes sitzen, aber nicht drücken oder einschneiden. Lassen Sie sich im Geschäft vom Fachpersonal beraten, wenn Sie bei der Wahl eines passenden Helmes unsicher sind.
  • Achten Sie vor allem auf das Prüfzeichen mit der EU-Norm DIN EN 1078 (EC)
  • Fahrradhelme gibt es in vielen Farben und Designs. Lassen Sie Ihr Kind einen Helm auswählen – ein Helm, der gefällt, wird auch gern getragen.
  • Tauschen Sie den Fahrradhelm nach einem Sturz unbedingt aus. Auch wenn auf den ersten Blick keine äußerlichen Schäden zu sehen sind, kann es sein, dass der Helm in seiner Struktur beschädigt wurde. Ein beschädigter Fahrradhelm kann nicht mehr zuverlässig schützen.

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4 ... Kinder auf dem Fahrrad mitnehmen

4 ... Kinder auf dem Fahrrad mitnehmen
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  • Wenn Sie ein Kind im Kindersitz auf dem Fahrrad mitnehmen möchten, müssen Sie selbst mindestens 16 Jahre alt sein.
  • Ihr Kind sollte erst ab einem Alter von 2 Jahren auf dem Fahrrad befördert werden.
  • Der Kopf Ihres Kindes sollte unbedingt gegen die Folgen von Unfällen und Stürzen durch einen geeigneten Helm geschützt werden.
  • Der Fahrradkindersitz muss ein GS-Prüfzeichen tragen und der DIN-Norm 79120 entsprechen.
  • Das Fahrrad, auf dem der Kindersitz montiert wird, sollte über einen stabilen Rahmen, gute Bremsen und einen stabilen Ständer verfügen.
  • Damit die Füße Ihres Kindes nicht in die Speichen geraten, müssen Schutzvorrichtungen vorhanden sein.
  • Die Gurte, mit denen Ihr Kind im Sitz befestigt wird, sollten ausreichend verstellbar sein.

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5 ... Mit Spielfahrzeugen spielen

5 ... Mit Spielfahrzeugen spielen
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  • Durch das Üben mit Laufrad und Roller trainiert Ihr Kind Fähigkeiten (z.B. Balance-Halten), die auch für das spätere Fahrradfahren notwendig sind.
  • Beim Spielen mit Spielfahrzeugen sollte Ihr Kind immer einen Fahrradhelm tragen, um bei einem Sturz geschützt zu sein.
  • Achten Sie darauf, dass Ihr Kind nur im geschützten Raum z.B. im Innenhof, in Parks oder auf dem Garagenvorplatz spielt – nicht im Straßenverkehr!

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6 ... Draußen spielen

6 ... Draußen spielen
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  • Für die körperliche und soziale Entwicklung Ihres Kindes ist es wichtig, dass es draußen spielen und toben kann. Doch nicht jeder lebt in einer Wohnung oder in einem Haus mit Garten. Ob Ihr Kind draußen spielen kann, hängt natürlich von den Verkehrsverhältnissen in Ihrer Wohngegend ab.
  • Nehmen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind die direkte Umgebung unter die Lupe und schauen Sie, wo Gefahren drohen.
  • Legen Sie mit Ihrem Kind konkrete Spielbereiche fest. Kontrollieren Sie, ob sich Ihr Kind auch beim Spiel mit anderen Kindern an die vereinbarten Grenzen hält.
  • Mit Spielfahrzeugen sollte Ihr Kind nur im verkehrsfreien Raum spielen.
  • Wichtig! Beim Spielen ohne Laufrad, Roller oder Fahrrad muss der Fahrradhelm immer abgesetzt werden. Trägt Ihr Kind auf dem Spielplatz (z.B. auf dem Klettergerüst oder beim Schaukeln) einen Helm, kann dieser sich Verhaken und bei Stürzen zu Verletzungen und im schlimmsten Fall sogar zur Strangulation führen.

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7 ... Gefahrenbewusstsein von Kindern

7 ... Gefahrenbewusstsein von Kindern
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  • Kinder sind spontan und wollen sich bewegen. Besonders beim Spielen sind sie oft abgelenkt, so dass sie nicht auf den Verkehr achten.
  • Ihr Kind im Vorschulalter kann nicht mehrere wichtige Aspekte gleichzeitig einschätzen. So nimmt es zwar die Größe eines herannahenden Autos wahr, Entfernung und Geschwindigkeit des Autos berücksichtigt es aber nicht zuverlässig.
  • Die Wahrnehmung Ihres Kindes im Vorschulalter ist außerdem „ich-bezogen“. Es fällt ihm schwer, sich in andere Sichtweisen hineinzuversetzen. Hat Ihr Kind einen herannahenden Radfahrer entdeckt, so schließt es daraus, dass der Radfahrer auch das Kind gesehen haben muss.
  • Selbst wenn Ihr Kind die Verkehrsregeln in der Theorie bereits gut kennt, kann es die Regeln in der Praxis nicht immer richtig befolgen. Erst mit 10 Jahren entwickeln Kinder ein richtiges Gefahrenbewusstsein.

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8 ... Mit Kindern Verkehrsregeln üben

8 ... Mit Kindern Verkehrsregeln üben
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  • Legen Sie möglichst viele Wege mit Ihrem Kind zu Fuß zurück. Nutzen Sie jede Möglichkeit, um zu üben: Kommentieren Sie das richtige Verhalten in kurzen Sätzen.
  • Kinder lernen viel durch Beobachten und Nachahmen: Auch wenn Sie es eilig haben, denken Sie daran: Sie sind das Vorbild für Ihr Kind!

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9 ... Der Zebrastreifen

9 ... Der Zebrastreifen
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  • Ihr Kind sollte die Straße möglichst an Ampeln und Zebrastreifen überqueren. Am Zebrastreifen muss Ihr Kind warten, bis die Autos stehen – „die Räder sich nicht mehr drehen“. Erst wenn alle Autos angehalten haben, kann Ihr Kind die Straße zügig – jedoch ohne zu rennen – überqueren.

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10 ... Kinder mit dem Fahrrad bis 8 Jahre

10 ... Kinder mit dem Fahrrad bis 8 Jahre
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  • Kinder bis 8 Jahre müssen beim Fahrradfahren den Gehweg nutzen.
  • Dabei darf Ihr Kind von Ihnen oder einer anderen erwachsenen Begleitperson mit dem Fahrrad auf dem Gehweg begleitet werden.
  • Lassen Sie Ihr Kind immer vorausfahren, damit Sie es im Blick behalten und notfalls eingreifen können.
  • Auf dem Gehweg müssen sie auf zu Fußgehende Rücksicht nehmen.

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11 ... Kitaweg und Schulwegplanung

11 ... Kitaweg und Schulwegplanung
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  • Bringen Sie Ihr Kind wenn möglich zur Fuß zur Kita. Nutzen Sie die Zeit, um mit Ihrem Kind den Straßenverkehr kennenzulernen.
  • Sprechen Sie sich mit anderen Eltern ab, die Kinder in Kleingruppen zur Kita zu bringen.
  • Größere Kindergruppen sollten möglichst von zwei Erwachsenen begleitet werden. So kann ein Erwachsener vorneweg laufen und ein zweiter die Gruppe von hinten im Auge behalten.
  • Nutzen Sie dafür eine möglichst risikoarme Strecke und achten Sie darauf, dass die Kinder nicht zu nah an der Bordsteinkante laufen.
  • Zum Ende der Kindergartenzeit können Sie beginnen, mit Ihrem Kind den zukünftigen Schulweg zu planen und zu üben.
  • Viele Schulen erarbeiten gemeinsam mit der Polizei einen Schulwegplan. Der Schulwegplan ist eine Umgebungskarte der Schule, auf welcher alle Gefahrenpunkte verzeichnet sind. Fragen Sie bei der Schule nach einem Schulwegplan.

12 ... Wahrnehmung und Ablenkung

12 ... Wahrnehmung und Ablenkung
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  • Jüngere Kinder nehmen die vielen Eindrücke im Straßenverkehr ganz anders wahr als Erwachsene. Bis zum 6. Lebensjahr kann Ihr Kind nur bedingt akustische Reize richtig einordnen und wichtige Geräusche von unwichtigen unterscheiden.
  • Erst mit ca. 10 Jahren entwickeln Kinder ein richtiges Gefahrenbewusstsein.
  • Besonders in der Gruppe lassen sich Kinder leicht ablenken. Schnell geraten das Gruppengeschehen, Spielereien und Rangeleien in den Fokus der Aufmerksamkeit und das bereits erlernte Wissen über den Straßenverkehr in den Hintergrund.
  • Oft überschätzen Erwachsene die Fähigkeiten Ihres Kindes. Seien Sie deshalb besonders achtsam mit Kindern im Straßenverkehr!

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13 ... Kinder mit dem Fahrrad ab 8 Jahren

13 ... Kinder mit dem Fahrrad ab 8 Jahren
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  • Ab dem 8. Lebensjahr darf Ihr Kind mit dem Fahrrad auch auf Radfahrstreifen oder am Fahrbahnrand fahren. Es darf aber auch weiterhin (bis zum 10. Lebensjahr) den Gehweg benutzen.
  • Wenn Sie mit Ihrem Kind einen Fahrradausflug planen, sollten Sie möglichst so lange warten bis es 8 Jahre alt ist.
  • Wählen Sie eine Strecke aus, die Ihr Kind nicht überfordert.
  • Wenn Sie mit mehreren Kindern unterwegs sind, bietet sich an, dass eine erwachsene Person vorneweg fährt und eine erwachsene Person das Schlusslicht bildet. Lassen Sie den Abstand zu den Kindern nicht zu groß werden, damit Sie die Kinder noch durch Zuruf erreichen können.

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14 ... Hindernisse auf dem Gehweg

14 ... Hindernisse auf dem Gehweg
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  • Straßen und Straßenabschnitte ohne Gehweg sind für Kinder besonders gefährlich. Wenn möglich, vermeiden Sie diese Wege und wählen Sie lieber einen sichereren längeren Weg.
  • Manchmal ist der vorhandene Gehweg auch durch Hindernisse (falsch geparkte Autos, Baustellen etc.) blockiert. Ist der Gehweg über eine weite Strecke blockiert, wechseln Sie die Straßenseite.
  • Vor dem Ausweichen auf die Fahrbahn muss man sich umschauen und den Verkehr beachten.
  • Bei anderen Hindernissen müssen Sie kurz auf die Fahrbahn ausweichen. Kehren Sie nach dem Hindernis immer wieder direkt auf den Gehweg zurück. Besprechen Sie mit Ihrem Kind, wie es sich in einem solchen Fall verhalten kann.
  • Helle Kleidung und Reflektoren erhöhen grundsätzlich die Sichtbarkeit im Straßenverkehr.

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15 ... Kinder zu Fuß unterwegs

15 ... Kinder zu Fuß unterwegs
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  • Bereiten Sie Ihr Kind auf die eigenständige Teilnahme am Straßenverkehr vor.
  • Je öfter Ihr Kind richtiges Verhalten im Straßenverkehr mit Ihnen geübt hat, desto sicherer wird es sich auch selbstständig im Straßenverkehr verhalten können.
  • Legen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind kurze und sichere Wege (z.B. zu Freunden oder zu den Großeltern) fest, die es allein gehen darf. Überprüfen Sie von Zeit zu Zeit, ob sich etwas an den Gegebenheiten auf der Strecke verändert hat.
  • Ihr Kind soll auch auf dem Gehweg immer möglichst viel Abstand zur Fahrbahn halten.
  • Machen Sie es auch anderen Kindern leicht: Wenn Ihnen ein Kind auf dem Gehweg entgegen kommt, lassen Sie das Kind innen entlanglaufen und wählen Sie selbst den Weg an der Straße entlang.

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16 ... Radfahren lernen

16 ... Radfahren lernen
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  • Das erste Fahrrad ist ein Spielfahrzeug, kein Verkehrsmittel.
  • Üben Sie das Radfahren mit Ihrem Kind im geschützten Raum z.B. im Innenhof, in Parks oder auf dem Garagenvorplatz – nicht im Straßenverkehr!
  • Auch beim Üben sollte Ihr Kind unbedingt einen Fahrradhelm tragen, damit sein Kopf bei einem Sturz geschützt ist.
  • Verzichten Sie auf Stützräder! Stützräder unterstützen Ihr Kind beim Lernen nicht, sondern behindern es.
  • Üben Sie mit Ihrem Kind sicheres Auf- und Absteigen, Anfahren und Bremsen, das Gleichgewicht auch beim langsamen Fahren zu halten, einhändiges Fahren um später Handzeichen geben zu können.
  • Wenn Ihr Kind das Fahrradfahren motorisch beherrscht, darf es erste Fahrten auf dem Gehweg mit Ihnen zusammen unternehmen.

17 ... Radfahren auf dem Radweg

17 ... Radfahren auf dem Radweg
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  • Wenn Ihr Kind jünger als 8 Jahre ist, muss es mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fahren. Das ist für Ihr Kind am sichersten. Sie dürfen es mit dem Fahrrad auf dem Gehweg begleiten. Achten Sie auf zu Fußgehende! Beim Überqueren der Straße müssen Sie allerdings beide vom Rad absteigen und das Rad über die Straße schieben.
  • Auch baulich von der Straße abgetrennte Radwege dürfen von Kindern unter 8 Jahren benutzt werden.
  • Nicht baulich abgetrennte Radwege, wie z.B. Radspuren auf der Fahrbahn dürfen von unter Achtjährigen nicht benutzt werden.

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