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Konsumformen und Fahreignung

In der Literatur werden häufig unterschiedliche Phasen oder Drogenkonsumformen unterschieden.

Das Experimentieren
Der Gelegenheitskonsum
Der gewohnheitsmäßige oder missbräuchliche Konsum
Die Abhängigkeit

Auch in der Beurteilung der Fahreignung nach einem Drogendelikt, spielen die Konsummuster eine bedeutende Rolle.


Wichtige Voraussetzungen für die Fahreignung nach dem Entzug einer Fahrerlaubnis aufgrund von Drogen:

Abhängigkeit „Eine Entwöhnungstherapie oder eine vergleichbare, in der Regel suchttherapeutisch unterstützte Problembewältigung hat zu einer stabilen Drogenabstinenz geführt“ (S127)
Fortgeschrittene Drogenproblematik / Missbrauch „ …in einem polyvalenten Konsummuster oder auch im Konsum hoch suchtpotenter Drogengezeigt hat. Diese wurde problemangemessen aufgearbeitet und eine Drogenabstinenz wird ausreichen lange stabil eingehalten.“
Drogengefährdung /
Regelmäßiger Konsum
„… ohne Anzeichen einer fortgeschrittener Drogenproblematik..“ Ein ausreichend nachvollziehbarer Einsichtsprozess hat zu einem dauerhaften Drogenverzicht geführt“
Gelegentlicher Konsum „Es liegt ausschließlich ein gelegentlicher Cannabiskonsum vor. Bei fortbestehendem Konsum wir eine Verkehrsteilnahme unter Drogeneinfluss zuverlässig getrennt“ * Sonderrolle Cannabis und Fahreignung

(Beurteilungskriterien, Hrsg. DGVP und DGVM, Kirschbaumverlag Bonn, 2005)

Zusätzlich von Bedeutung ist ob der Drogenkonsum zu psychophysiologische Veränderungen (z.B. Verlangsamung in der Reaktion), die verkehrsgefährdend sein könnten, geführt hat . Außerdem sind körperliche oder psychiatrische Folgeschäden, die sich negativ auf die Verkehrsbewältigung auswirken könnten, auszuschließen.

Die Unterschiede in den Anforderungen beziehen bei Drogen beispielweise auf Abstinenzzeiträume, Art der erwarteten Therapie oder Beratung (z.B. Entwöhnungsbehandlung oder verkehrstherapeutische Beratung). Um eine Suchtverlagerung auszuschließen wird von Abhängigen auch eine Alkoholabstinenz erwartet.

Viele Personen, die sich einer MPU unterziehen müssen, versuchen ihren tatsächlichen Konsum dort zu verheimlichen oder zu “beschönigen“. Dies geschieht meistens aus Angst davor, bei wahrheitsgemäßen Angaben ihre Fahrerlaubnis nicht wiederzuerlangen.

Folgendes ist dabei zu bedenken. Beschönigungen oder gar Verheimlichungen führen u.U. dazu, dass der Gutachter den Betroffenen nicht zu einem Konsummuster zuordnen kann, weil der Betroffene sich in seinen Darstellungen in Widersprüche verstrickt. So lässt sich natürlich nicht beurteilen, ob die durch den Betroffenen eingeleiteten Veränderungen im (Konsum-) Verhalten ausreichen. Daher wird das Gutachten negativ.

Die Anforderungen an den Betroffenen richten sich nach dem vorangegangenen Konsummuster (z.B. Länge des nachgewiesenen Abstinenzzeitraums). Werden die entsprechenden Anforderungen erfüllt, steht einem positiven Gutachten nicht mehr viel im Wege.


Tipp:
Sollte aufgrund einer entdeckten Drogenfahrt ihre Fahrerlaubnis in Gefahr sein, wenden Sie sich bitte nicht nur an einen Rechtsanwalt sondern bemühen Sie sich um Hilfe bei qualifizierten Personen (z.B. besonders ausgebildete Verkehrspsychologen) oder Institutionen, die Sie hinsichtlich ihres Konsummusters einschätzen können und sich mit den Fahreignungsbedingungen und Beurteilungskriterien auskennen. Ein guter Rechtsanwalt wird Ihnen diese Kontakte vermitteln. Dann wissen Sie rechtzeitig, was sie alles tun können oder müssen, um ein positives Gutachten zu erhalten. Sie sparen dadurch Zeit und Geld. Ein negatives Gutachten kostet immerhin zusätzliche aber vermeidbare € 700,00 und € 800,00.

Falls es ihnen schwer fällt auf Drogen zu verzichten oder sie abhängig sind, ist der Entzug der Fahrerlaubnis vielleicht aber auch die Gelegenheit, ihr Leben zu ändern und sich in professionelle Hilfe zu begeben.

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