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Drogenschnelltests

Medikamente und Straßenverkehr
Unter Drogenschnelltests werden Untersuchungsmethoden verstanden, die in erster Linie von der Polizei bei Verdacht auf aktuellen Drogenkonsum angewendet werden. Es soll dabei untersucht werden, ob jemand unter dem Einfluss „berauschender Mittel“ am Straßenverkehr teilnimmt. Mit Hilfe der Schnelltests werden die Körperflüssigkeiten Speichel, Urin oder Schweiß vor Ort (z.B. bei einer Verkehrskontrolle) auf das Vorhandensein bestimmter Substanzen untersucht. Die Tests können in der Regel mehrere Drogen gleichzeitig nachweisen. Folgende Drogenarten können zumeist nachgewiesen werden: THC, Opiate, Amphetamine, Methamphetamine, Kokain und Benzodiazepine.

Der Speicheltest
Der Speicheltest gilt als sehr zuverlässig, einen aktuellen Drogenkonsum nachzuweisen. Im Speichel und im Blut sind bestimmte Substanzen zeitgleich vorhanden. Bestimmte Drogen, vor allem diejenigen, die geraucht oder geschluckt werden, gelangen über die Schleimhäute (damit auch Speichel) in den Blutkreislauf. Allerdings können auch andere Drogen, die z.B. injiziert werden, im Speichel nachgewiesen werden.

Der Schweißtest
Über die Schweißdrüsen werden Drogen ausgeschieden und können mittels eines Testgerätes aufgenommen oder „aufgewischt“ werden. Je mehr Schweißdrüsen vorhanden sind, desto eher können konsumierte Drogen nachgewiesen werden. Der Test erfasst in erster Linie, ob die untersuchten Hautstellen in Kontakt mit Drogen gekommen sind und nicht zwangsläufig einen unmittelbar vorausgegangenen Konsum. Ähnliches gilt für die Anwendung des „Wischtests“ bei der Anwendung auf Oberflächen wie Lenkrad oder Schalthebel. Durch den Test können kleinste Substanzpartikel nachgewiesen werden.

Der Urintest
Einzelne Substanzen oder Drogen-Metaboliten (Abbauprodukte) sind im Urin noch nach Tagen oder sogar Wochen nachweisbar. Der Urin ist quasi die letzte Station des Drogenabbaus/bzw. –Ausscheidung. Deshalb eignet sich der Urintest vor allem dazu, eine Aussage über Dauer und Intensität des Drogenkonsums in der Vergangenheit zu treffen. Für eine Aussage über den aktuellen Konsum/Rausch bzw. das Fahren unter Drogeneinfluss eignet sich der Urintest daher weniger.

Der Schnelltest vor Ort kann von dem Betroffenen verweigert werden. Dann kann aber eine von einem Richter angeordnete Blutprobe auf der Wache oder im Krankenhaus durchgeführt werden.
Drogenschnelltests sind leicht zu handhaben und können auch privat, z.B. im Internet oder in Apotheken, erworben werden.

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