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Betäubungsmittelgesetz

Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) ist ein deutsches Bundesgesetz, welches den generellen Umgang mit Betäubungsmitteln (BtM) regelt, z.B.:

  • Herstellung von BtM.
  • Import oder Export von BtM.
  • Abgabe und Verschreibung von BtM.
  • Aufbewahrung.

Betäubungsmittel sind Stoffe, die vor allem unangenehme Gefühle wie Angst oder auch Schmerzen aufheben. Sie besitzen einen vermehrtes Missbrauchs- und Suchtpotential. Darüber hinaus können Betäubungsmittel bei übermäßigem Gebrauch die psychische und/oder physische Gesundheit gefährden. Betäubungsmittel im Sinne des BtMG sind keine Drogen. Auch Alkohol ist im Sinne des BtMG kein Betäubungsmittel.

Welche Stoffe Betäubungsmitteln sind, ist in den Anlagen I bis III im BtMG aufgelistet:

Anlage I:
Auflistung der nicht verkehrsfähigen Betäubungsmittel, (z.B.Heroin, LSD).

Anlage II:
Auflistung der verkehrsfähigen, aber nicht verschreibungsfähigen Betäubungsmittel (hierbei handelt es sich vor allem um Suchtstoffe, die für verschiedene Rezepturen gebraucht werden, z.B. Metamfetamin).

Anlage III:
Auflistung der verkehrsfähigen und verschreibungsfähigen Betäubungsmittel. Dies sind die BtM, die ein Arzt verschreiben darf. Dazu zählen z.B.:

  • Barbiturate
  • Benzodiazepine
  • Morphin
  • Kokain
  • Kodein

 

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