Recht
Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
Alkoholkonsum im Straßenverkehr wird bestraft oder als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Der Begriff der Fahrunsicherheit
Wer im Straßenverkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, kann bestraft werden.
Tatbestand der Gefährdung: §§ 315c, 316 StGB
§ 315 c und § 316 StGB stellen bereits die Gefährdung unter Strafe.
Tatbestand der Gefährdung: Ordnungswidrigkeit
Am 1. Mai 1998 wurde der Grenzwert von 0,5 Promille in § 24 a StVG eingeführt.
Das Strafmaß beim Fahren unter Alkoholeinwirkung hängt von der Blutalkoholkonzentration und den Folgen ab.
Promillegrenzen und Sanktionen
Die Rechtsprechung unterscheidet verschiedene Promillegrenzen mit unterschiedlichen rechtlichen Folgen.
Die Haftung des Kraftfahrers und des Kraftfahrzeughalters ergibt sich aus den Vorschriften des BGB und des StVG.
Alkoholbedingtes Fehlverhalten im Betrieb kann für den Betroffenen weitreichende rechtliche Folgen mit sich bringen.
Alkoholkonsum kann dazu führen, dass der Versicherungsschutz eingeschränkt oder sogar aufgehoben wird.


